Hintergrundbild

Fristverlängerung der Abgabe der Grundsteuererklärung

Fristverlängerung der Abgabe der Grundsteuererklärung

Mit dem Einführen der neuen Grundsteuer sind die Finanzämter und Kommunen in Hessen auf Ihre Mithilfe angewiesen.

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung müssen eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag einreichen.

Die Frist zur elektronischen Abgabe der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag beim zuständigen Finanzamt ist bis zum 31. Januar 2023 verlängert worden. Dennoch wird um zügige Abgabe gebeten, damit die neue Grundsteuerreform bis zum 1. Januar 2025 umgesetzt werden kann.

Bei Fragen zur Grundsteuerreform steht Ihnen die hessenweit kostenlose Servicehotline unter 0800 522 533 5, Montag bis Freitag von 8.00 bis 18 Uhr zur Verfügung.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform