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Bericht des Gemeindevorstands

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Sitzung der Gemeindevertretung am 22.11.2024

Kontostand
Die Kontostände der Gemeinde Trebur belaufen sich aktuell auf insgesamt 5.015.784 EUR. Weitere 3.500.000 EUR sind bis auf Weiteres in einer variabel verzinsten Geldanlage angelegt.

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer
Laut Mitteilung des Hessischen Ministeriums der Finanzen liegt das Aufkommen aus der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer im 3. Quartal 2024 deutlich unter der ursprünglichen Prognose. Wenn man unterstellt, dass die Steuereinnahmen im 4. Quartal ebenfalls in verminderter Höhe ausfallen, würden für die Gemeinde Trebur beim Gemeindeanteil aus der Einkommen- und der Umsatzsteuer Mindererträge in Höhe von rund 720.000 EUR entstehen.

Allerdings sind aus der Abrechnung des 4. Quartals in der Regel etwas höher Einnahmen zu erwarten.

Gewerbesteuerabrechnung im Oktober und November 2024
Bei der Gewerbesteuerveranlagung in den Monaten Oktober und November wurden Erträge in Höhe von 58.252. EUR veranlagt.

Die Gewerbesteuererträge belaufen sich insgesamt auf 4.771.692 EUR. Damit fehlen derzeit 928.308 EUR um den Haushaltsansatz zu erreichen.

Pachterhöhung in den gemeindlichen Kleingärten
Der Gemeindevorstand hat die zweistufige Erhöhung der Pacht für gemeindliche Pachtgärten ab dem 01.01.2025 auf 0,50 EUR/qm und ab dem 01.01.2027 auf 0,75 EUR/qm beschlossen. Bei Neuverpachtungen gilt ab sofort ein Pachtpreis von 0,75 EUR/qm. Der derzeitige Pachtpreis liegt jährlich bei 0,26 €/qm und wurde zuletzt im Jahr 2014 angepasst. In den Nachbarkommunen liegen die Pachtpreise zwischen 0,45 €/qm und 1,50 €/qm.

Daraus ergeben sich jährliche Mehrerträge in Höhe von rund 7.500 EUR ab 2025 sowie weiteren 7.500 EUR ab 2027.

Damit wird der Konsolidierungsvorschlag Nr. 4 der von der Haushaltskommission erarbeiteten Empfehlungsliste zum Haushalt 2024 umgesetzt.

Mieterhöhung in den gemeindlichen Wohnhäusern
Der Gemeindevorstand hat die Erhöhung der Mieten in den gemeindlichen Wohnhäusern zum 01.01.2025 beschlossen. Da die Mieten in den 13 Mietwohnungen seit sehr vielen Jahren nicht angepasst wurden, liegt die Erhöhung je nach Wohneinheit zwischen 12% und 20% (maximal zulässige Erhöhung).

Dabei wurden andere Wohnungen in der Gemeinde als Vergleich herangezogen Gleichzeitig wurde darauf geachtet, dass die Mieten dem jeweiligen Wohnungsstandard entsprechen und weiterhin sozialverträglich und bezahlbar bleiben.

Daraus ergeben sich Mehrerträge in Höhe von rund 7.800 EUR pro Jahr

Damit wird der Konsolidierungsvorschlag Nr. 31 der von der Haushaltkommission erarbeiteten Empfehlungsliste zum Haushalt 2024 umgesetzt.

Der Beschluss umfasst nicht die Wohneinheiten, die derzeit als Unterkunft für Obdachlose genutzt werden. In diesen Fällen wird eine Nutzungsgebühr erhoben, die sich jeweils an der Vorgabe für die „Kosten der Unterkunft“ des Sozialhilfeträgers orientiert.

Umgestaltung Spielplatz Hessenaue - Auftragsvergabe
Der Gemeindevorstand hat zur Neugestaltung des Spielplatzes auf der Hessenaue die Lieferung neuer Spielgeräte zum Preis von insgesamt rund 40.000 EUR beauftragt.

Die Umgestaltung war erforderlich, da die alten Spielgeräte in die Jahre gekommen waren und nach der letzten Spielgeräteprüfung demontiert werden mussten. Nach Beteiligung Hessenauer Kinder und Eltern wurde nun ein Vogelnestbaum (großes Kletterspielgerät), eine Doppelschaukel und ein Rutschenturm bestellt.

Lieferung und Aufbau der neuen Spielgeräte sind ab Ende Februar 2025 geplant.

Neue Salzstreuer für den Technischen Betriebshof
Für den Winterdienst wurden drei neue Salzstreuer für die Kleintraktoren zum Preis von jeweils 9.400 EUR bestellt wurden. Bei der Vorbereitung für den anstehenden Winterdienst hat der Bauhof an den 15 bis 20 Jahre alten Geräten erheblichen Rost und Reparaturbedarf festgestellt. Eine umfangreiche Instandsetzung der bisherigen Salzstreuer war daher unwirtschaftlich.

Die neuen Streugeräte haben zudem den Vorteil, dass der Salzauswurf durch die Fahrtgeschwindigkeit des Traktors gesteuert wird. Wenn der Traktor beispielsweise an einer Einmündung oder Ampel langsamer wird, dann wird auch weniger Streumaterial ausgeworfen. Damit soll der Salzverbrauch insgesamt reduziert werden.

Zur Finanzierung der drei Salzstreuer wurde die eigentlich geplante Ersatzbeschaffung des Radladers auf 2025 verschoben. In 2025 muss zudem auch der Groß-Salzstreuer ausgetauscht werden, der entsprechend für den Haushaltsplan angemeldet wurde.

Fahrzeugbeschaffung Technischer Betriebshof
Für den Technischen Betriebshof wurde ein gebrauchter VW Caddy mit Allradantrieb (Baujahr 2020) zum Preis von 24.500 EUR beschafft. Das Fahrzeug ersetzt den vorhandenen Opel Combo, der lediglich durch Ersatzteiltausch aus dem früheren Opel Combo des Eigenbetriebs weiter betrieben werden konnte.

Das Fahrzeug dient bislang insbesondere zu Transport- und Werkstattfahrten und es war absehbar, dass zeitnah ein Nachfolgefahrzeug gebraucht wird. Allerdings musste die Ersatzbeschaffung jetzt vorgezogen werden, da im Rahmen der Bergung toter Wildschweine in unwegsamem Gelände ein Allradfahrzeug gebraucht wird, das der Technische Betriebshof bisher nicht vorhanden war.

Zudem verfügt der VW Caddy über die erforderliche zulässige Anhängelast um den Enforcement Trailer (Blitzeranhänger) zu ziehen – auch hierfür hatte der Technische Betriebshof bislang kein geeignetes Fahrzeug.

Anschaffung eines mobilen Stromerzeugers
Der Gemeindevorstand hat die Anschaffung eines zweiten 55 kVA-Notstromanhängers mit Lichtmast veranlasst. Die Kosten belaufen sich auf 76.000 EUR. Die Lieferzeit beträgt voraussichtlich acht Monate.

Im Katastrophenfall sind in der Gemeinde zwei „Betreuungsplätze 50“, also Räumlichkeiten für bis zu 50 zu betreuenden Personen vorzuhalten – dies sind die Sporthalle Geinsheim und das Bürgerhaus Astheim. Um beide Einrichtungen bei Stromausfall weiter betreiben zu können, werden zwei entsprechende Stromerzeuger benötigt. Der erste Stromerzeuger konnte im Rahmen einer gemeinschaftlichen Ausschreibung des Wetteraukreises bereits im Jahr 2023 bestellt werden. Zur Anschaffung eines baugleichen zweiten Gerätes wurde jetzt ein eigenes Vergabeverfahren durchgeführt.

Die Wahl ist bewusst auf mobile Stromerzeuger gefallen, da diese bei lokalen Stromausfällen im Bedarfsfall auch an anderer Stelle eingesetzt oder auch zur Ausleuchtung von Einsatzstellen der Feuerwehr verwendet werden können.

Notfunksystem für den Katastrophenfall
Bei langanhaltendem Stromausfall oder dem Zusammenbruch der Telekommunikationsverbindung muss der Verwaltungsstab der Gemeinde handlungs- und kommunikationsfähig bleiben. Insbesondere muss eine Kommunikation mit den noch einzurichtenden Notanlaufstellen in den Ortsteilen möglich sein.

Hierzu wurde eine Notfunkausstattung mit mobilen Handfunkgeräten beschafft, für die innerhalb des Gemeindegebiets ein stationäres Funknetz aufgebaut wird. Die Kosten belaufen sich auf 17.000 EUR und liegen damit innerhalb des vorgesehenen Haushaltsansatzes.

Interims-Postfiliale in Astheim
Wie bereits im letzten Bericht angekündigt, wird die Deutsche Post eine Interimsfiliale in der Astheimer Straße eröffnen. Zwischenzeitlich steht der Eröffnungstermin fest und wurde für den 9. Dezember 2024 angekündigt.

Die Deutsche Post ist weiterhin auf der Suche nach einer Partnerfiliale, um das Serviceangebot ausbauen zu können.

Vorbescheid zum Zuwendungsbescheid für die Beschaffung eines HLF 20
Für die Feuerwehr Trebur steht laut Bedarfs- und Entwicklungsplan die Beschaffung eines HLF 20 als Ersatz für das derzeitige LF 16 an. Hierzu wurde ein Förderantrag beim Land Hessen gestellt.

Das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz hat zwischenzeitlich einen Vorbescheid ausgestellt, der eine Zuwendung in Höhe von 74.000 EUR angekündigt. Der endgültige Zuwendungsbescheid wird in wenigen Wochen erwartet. Mit der Beschaffung muss dann innerhalb eines Jahres begonnen werden.

Beauftragung Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Lampen
Der Gemeindevorstand hat den Auftrag zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf
LED-Lampen sowie den Einbau von LoRa-Controllern zur Steuerung der Beleuchtungsprogramme erteilt. Die Auftragssumme beläuft sich auf 986.543 EUR und umfasst 1.490 Leuchten.

Da es sich um ein Projekt im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit mit den Gemeinden Büttelborn und Nauheim handelt und der Einbau der LoRa-Contoller zudem innovativ und hessenweit einmalig ist, erhält die Gemeinde Trebur für dieses Pilotprojekt einen Zuschuss des Landes Hessen in Höhe von 424.813 EUR.

Der bei der Gemeinde Trebur verbleibende Eigenanteil von 561.730 EUR wird sich durch jährliche Energieeinsparungen von rund 400.000 kWh bzw. 120.000 EUR in ca. viereinhalb Jahren amortisieren. Da für die neuen Leuchten eine zehnjährige Garantie besteht, reduzieren sich zudem die im Straßenbeleuchtungsvertrag für Wartung und Instandhaltung festgeschriebenen Kosten um ca. 17.000 EUR pro Jahr.

Die Umsetzung beginnt voraussichtlich im Januar 2025 und soll bis zur Jahresmitte fertiggestellt werden. Damit wird das gemeinsame Erfolgsprojekt der drei Kommunen nach über zwei Jahren Planungszeit zum Abschluss gebracht.

Ein besonderer Dank gilt an dieser Stelle dem Wasserwerk Gerauer Land mit Geschäftsführer Martin Wurzel an der Spitze, das in diesem Projekt eine zentrale und koordinierende Rolle eingenommen hat und sich mit Engagement und Expertise eingebracht hat. Auch das LoRa-WAN Funknetzwerk wird durch das Wasserwerk zur Verfügung gestellt. Ebenso haben mehrere Verwaltungsmitarbeiter aus allen drei Kommunen in der gemeinsamen Arbeitsgruppe mitgewirkt, ohne deren Einsatz es ebenfalls nicht möglich gewesen wäre, dass die Gemeinden das Projekt ebenfalls nicht so erfolgreich verlaufen wäre.

Umgehungsstraße
Der Bericht zum Projektfortschritt der Umgehungsstraße ist diesem Bericht als Anlage beigefügt.

Aus Basis aller vorliegenden Ergebnisse und Untersuchungen wurde zuletzt der vorgeschriebene Nutzen-Kosten-Vergleich durchgeführt. Dabei werden entsprechend der Vorgehensweise aus dem Bundesverkehrswegeplan sowohl die Kosten als auch der Eingriff in Umwelt und Natur, ebenso wie die Lärmentlastung und der Zeitgewinn für den Durchfahrtsverkehr mit einem volkswirtschaftlichen Wert gegenübergestellt.

Im Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsberechnung wurde für die Trassenvariante 3a (weiter abgelegene Variante) ein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis von 2,49 ermittelt. Ein positives Ergebnis ist die Grundvoraussetzung, um die Planung weiter fortsetzen zu können.

Hierzu findet im Dezember eine Abstimmung mit allen beteiligten Behörden statt.

Trebur, 22. November 2024

Gemeindevorstand der Gemeinde Trebur                                                  

gez.

Jochen Engel
Bürgermeister

Anlage: Bericht zum Projektfortschritt der Umgehungsstraße