Bebauungsplan „Förderschule Trebur“ sowie Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans „Förderschule Trebur“
Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Vorentwürfen gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trebur hat in ihrer Sitzung am 19.06.2026 die Aufstellungs-beschlüsse zum Bebauungsplan „Förderschule Trebur“ und zur Änderung des Flächennutzungsplans (Bereich Bebauungsplan „Förderschule Trebur“) gefasst.
Diese Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trebur hat in ihrer Sitzung am 11.09.2026 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Förderschule Trebur“ sowie den Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans (Bereich Bebauungsplan „Förderschule Trebur“) beschlossen. Außerdem wurde be-schlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Be-hördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die Unterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplans können gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit von Montag, den 21.09.2026 bis einschließlich Dienstag, den 20.10.2026 auf der Internetseite der Gemeinde Trebur (www.trebur.de) sowie über das Zentrale Internetportal für die Bauleitplanung des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingesehen werden.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen in dieser Zeit während der allgemeinen Dienststunden im Rat-haus Trebur, Bauamt, Zimmer 14 (im Erdgeschoss), Herrngasse 3, 65468 Trebur aus.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den Zielen und Zwecken der Planung und zu den Vorentwürfen beim Gemeindevorstand der Gemeinde Trebur schriftlich (auch per E-Mail: gemeinde(at)trebur.de) oder mündlich zu Protokoll gebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellung-nahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberück-sichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit dieser Verarbeitung erklären Sie sich mit Abgabe der Stellungnahme einverstanden. Das Büro Planungsgruppe Darmstadt, Alicenstraße 23, 64293 Darmstadt ist mit der Auswertung der Stellungnahmen beauftragt. Sie willigen ein, dass die Gemeinde Trebur und das o.g. Büro Ihnen postalisch oder per Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie sind ge-mäß Art. 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, gegenüber der Gemeinde Trebur und dem o.g. Büro um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicher-ten Daten zu ersuchen. Gemäß Art. 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Tre-bur und dem o.g. Büro die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Da-ten verlangen.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Flur 3 der Gemarkung Trebur, die Flur-stücke 7/5 und 7/4 (tlw.).
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst in der Flur 3 der Gemarkung Tre-bur, das Flurstück 7/5.
Erfordernis und Ziel des Bebauungsplanes sowie der Änderung des Flächennutzungsplans
Der Kreis Groß-Gerau als Schulträger beabsichtigt, im nördlichen Bereich des Plangebietes eine Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung zu errichten. Hintergrund ist der kontinuierlich steigende Bedarf an sonderpädagogischen Schulplätzen sowie die ausgeschöpften Kapazitäten der Helen-Keller-Schule in Rüsselsheim. Mit dem Neubau soll eine zweite Schule dieser Schulform im Landkreis Groß-Gerau geschaffen werden.
Die geplante Förderschule wird für etwa 160 Schüler*innen in insgesamt 20 Klassen ausgelegt. Neben dem eigentlichen Schulgebäude ist die Errichtung eines Schwimmbeckens vorgesehen.
Der Schulneubau soll südlich der Kreissporthalle auf dem nördlichen Teil des derzeitigen Ascheplatzes realisiert werden. Für den südlichen Teilbereich des Areals plant die Gemeinde Trebur eine Sportanlage.
Um die Entwicklung des Bebauungsplans aus dem Flächennutzungsplan zu gewährleisten, ist die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren notwendig.
Ergänzender Hinweis
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Veröffentlichung) und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt. Im Rahmen der Veröffentlichung können ebenfalls Stellungnahmen von jedermann zum Bebauungsplan vorgebracht werden.
Trebur, den 14.09.2026
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Trebur
– Engel –
Bürgermeister





