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Bauleitplanung Trebur

Bauleitplanung Trebur

Bebauungsplan Gewerbegebiet Trebur „Am Bessheimer Weg“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trebur hat in ihrer Sitzung am 15.07.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Trebur „Am Bessheimer Weg“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die nachfolgend aufgeführten Flurstücke:
Flur 1: Flurstücke 745 tlw., 771 tlw., 1229
Flur 23: Flurstücke 120/2, 121, 122,123, 123/2, 124, 125, 138/1 jeweils tlw.
Flur 24: Flurstücke 1, 2/1, 2/2, 3, 4, 5, 6/2, 7/2, 8, 9, 10, 11, 12, 13/1 tlw.

Anlass und Ziel des Bebauungsplanes

Aufgrund des weiterhin bestehenden Bedarfs und der hohen Nachfrage an Gewerbeflächen, möchte die Gemeinde entsprechende Grundstücke für Gewerbetreibende entwickeln und vorhalten. Auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) sind die Flächen bereits als gewerbliche Bauflächen dargestellt, so dass eine positive Entscheidung über die künftig vorgesehene Bodennutzung bereits auf dieser Planungsebene getroffen ist.

Aus den zuvor genannten Gründen sieht die Gemeinde die Planung und Entwicklung einer Gewerbegebietserweiterung und somit die Bereitstellung von gewerblichem Bauland vor. Zur Umsetzung einer Planung in verbindliches Baurecht ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

Um eine weitere Belastung des westlich gelegenen Wohngebietes zu vermeiden und keinen zusätzlichen Verkehr innerhalb des Ortsgebietes zu genieren, soll bis zur Entscheidung über die Umgehungsstraße ein verkehrlicher Anschluss des Gebietes über die L 3040 außerhalb der Ortslage über den bisherigen Feldweg von Süden vorgesehen und hergestellt werden.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Trebur
– Engel –
Bürgermeister

 

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