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Bauleitplanung | Bebauungsplan „Niersteiner Straße 8" und Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Das Logo der Gemeinde Trebur zeigt 4 Farbbalken Blau, Orange, Rot und Grün unterbrochen durch den Schriftzug "Gemeinde Trebur"
Abbildung: Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Abbildung: Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung

Öffentliche Auslegung der Entwürfe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trebur hat in ihrer Sitzung am 17.09.2021 die Entwürfe des Bebauungsplans „Niersteiner Straße 8“ und der Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich beschlossen. Darüber hinaus wurde beschlossen, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Die Entwürfe des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung, einschließlich dem alle wesentlichen umweltbezogenen Informationen und Belange enthaltenden Umweltbericht (Begründung Teil B) und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 PlanSiG in der Zeit von Montag, 18.10.2021 bis einschließlich Freitag, 19.11.2021 auf der Internetseite der Gemeinde Trebur (www.trebur.de) sowie über das Zentrale Internetportal für die Bauleitplanung des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingesehen werden.

Zusätzlich liegen die Planunterlagen in dieser Zeit während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus Trebur, Bauamt, Zimmer 14 (im Erdgeschoss), Herrngasse 3, 65468 Trebur aus.

Derzeit ist der Besuch des Rathauses zur Einsichtnahme uneingeschränkt möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie Einschränkungen der Zugänglichkeit des Rathauses ergeben könnten. Auch in diesem Falle ist dennoch eine ungehinderte Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung Ayla Adams, Telefon 06147-208-22, E-Mail ayla.adams[at]trebur.de möglich.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den Entwürfen beim Gemeindevorstand der Gemeinde Trebur schriftlich auch per E-Mail: gemeinde[at]trebur.de oder mündlich zu Protokoll gebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Bei der Flächennutzungsplanänderung wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit dieser Verarbeitung erklären Sie sich mit Abgabe der Stellungnahme einverstanden. Das Büro Planungsgruppe Darmstadt, Alicenstraße 23, 64293 Darmstadt ist mit der Auswertung der Stellungnahmen beauftragt. Sie willigen ein, dass die Gemeinde Trebur und das o.g. Büro Ihnen postalisch oder per Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie sind gemäß Art. 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, gegenüber der Gemeinde Trebur und dem o.g. Büro um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß Art. 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Trebur und dem o.g. Büro die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten Verlangen.

Geltungsbereich des Bebauungsplans

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Flur 2, der Gemarkung Hessenaue (Trebur) die Flurstücke Nr. 10 und Nr. 13/2 (Niersteiner Straße) (jeweils teilweise).

siehe Abbildung: Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst in der Flur 2, der Gemarkung Hessenaue (Trebur) das Flurstück 10 teilweise.

siehe Abbildung: Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung
 

Anlass und Ziel des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung
Auf dem Teilgrundstück Niersteiner Straße 8 sollen zwei Gebäude in Ergänzung der dorfgebietstypischen Nutzung in der Umgebung entstehen. 

Das Plangebiet liegt im Außenbereich. Hier sind Bauvorhaben nur zulässig, wenn sie auf Grundlage von § 35 BauGB privilegiert sind, d.h. einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnehmen. Da diese Voraussetzung durch die geplanten neuen Grundstücke nicht gegeben ist, ist der Neubau von Gebäuden in der Regel nur zulässig, wenn durch einen Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Um die Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan zu gewährleisten, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erforderlich.


Umweltbezogene Informationen

Folgende Arten von umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden:

Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit umweltbezogenen Informationen zum Bebauungsplan und zur FNP-Änderung:

RP Darmstadt (Landwirtschaft) und Amt für den ländl. Raum: Ausgleich für Vorranggebiet für Landwirtschaft.

Generelle Inanspruchnahme von Vorranggebiet für Regionaler Grünzug, Vorranggebiet für Landwirtschaft und Vorbehaltsgebiet für bes. Klimafunktionen. Dichtewerte des Regionalplans einhalten.

RP Darmstadt (Landwirtschaft), Amt für den ländl. Raum und Ortslandwirt Hessenaue: Sicherstellung der Ortsdurchfahrt für landwirtschaftliche Fahrzeuge

RP Darmstadt (Landwirtschaft): Artenschutz-Maßnahme zum Schutz der Grauammer, Ausgleichsmaßnahmen ohne Beanspruchung landwirtschaftlicher Flächen umsetzen.

Kreis GG: Überplanung der Hessenaue, Festsetzung als Dorfgebiet, Artenschutz-Maßnahme zum Schutz der Grauammer, naturschutzrechtlicher Ausgleich, hochwasserangepasstes Bauen wegen Hochwasser-Risiko-Gebiet

Gefahrenabwehr: Löschwasserversorgung, Feuerwehrzufahrten und Rettungswege, Verhinderung von Rückstauschäden und Überschwemmungsereignisse bei Starkniederschlägen infolge der klimatischen Veränderungen

Umweltbericht mit allen gemäß der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu beschreibenden und zu bewertenden Inhalten als integrierter Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan und zur FNP-Änderung, Planungsgruppe Darmstadt, August 2021

3 Fachgutachten mit umweltrelevanten Informationen:

  • Artenschutzgutachten, BfL Heuer & Döring, Brensbach, März 2020.
  • CEF-Konzeption für die Grauammer, BfL Heuer & Döring, Brensbach, März 2020.
  • Kurzbericht über die faunistische und artenschutzrechtliche Beurteilung der Flächen Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Hessenaue“ in der Gemeinde Trebur, Stand 22. August 2011, Ökoplanung, Darmstadt.

Trebur, den 08.10.2021

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Trebur

Jochen Engel
Bürgermeister

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