(Bereich Bebauungsplan Trebur "Hessenaue" Teilbereiche 1, 3, 4, 5, 6)
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Vorentwürfen gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trebur hat in ihrer Sitzung am 15.03.2024 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Trebur „Hessenaue“ gefasst und in ihrer Sitzung am 22.11.2024 den Vorentwurf mit geändertem Geltungsbereich sowie den Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans (Bereich Bebauungsplan Trebur "Hessenaue" Teilbereiche 1, 3, 4, 5, 6) beschlossen außerdem wurde beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die Unterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplans können gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit von Montag, den 20.01.2025 bis einschließlich Donnerstag, den 20.02.2025 auf der Internetseite der Gemeinde Trebur (www.trebur.de) sowie über das Zentrale Internetportal für die Bauleitplanung des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingesehen werden.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen in dieser Zeit während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus Trebur, Bauamt, Zimmer 14 (im Erdgeschoss), Herrngasse 3, 65468 Trebur aus.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den Zielen und Zwecken der Planung und zu den Vorentwürfen beim Gemeindevorstand der Gemeinde Trebur schriftlich (auch per E-Mail: gemeinde(at)trebur.de) oder mündlich zu Protokoll gebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit dieser Verarbeitung erklären Sie sich mit Abgabe der Stellungnahme einverstanden. Das Büro Planungsgruppe Darmstadt, Alicenstraße 23, 64293 Darmstadt ist mit der Auswertung der Stellungnahmen beauftragt. Sie willigen ein, dass die Gemeinde Trebur und das o.g. Büro Ihnen postalisch oder per Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie sind gemäß Art. 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, gegenüber der Gemeinde Trebur und dem o.g. Büro um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß Art. 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Trebur und dem o.g. Büro die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die nachfolgend aufgeführten Teilbereiche 1 – 10. Die Gesamtfläche des Bebauungsplans beträgt 2,0 ha.
Der räumliche Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans umfasst die nachfolgend aufgeführten Teilbereiche 1, 3, 4, 5 und 6. Die Gesamtfläche der Flächennutzungsplanänderung beträgt 0,6 ha.
Teilbereich | Gemarkung | Flur | Flurstücke |
1 | Hessenaue | 4 3 | 31/1 tlw. 11/1 tlw. |
2 | Hessenaue | 11 2 | 10/30 tlw. 14/1 tlw. |
3 | Hessenaue | 2 | 9/51 tlw., 13/2 tlw. |
4 | Hessenaue | 3 | 2/3, 2/8, 2/11, 12 tlw. |
5 | Geinsheim | 10 9 | 41/1 tlw. 1 tlw. |
6 | Geinsheim | 9 | 1 tlw., 2 tlw., 4/5 tlw. |
7 | Hessenaue | 2 | 11/ 5 tlw., 12/1 tlw. |
8 | Hessenaue | 2 | 2 tlw., 7/2 tlw., 8 tlw., 12/2 tlw. |
9 | Hessenaue | 2 | 1 tlw., 12/2 tlw. |
10 | Hessenaue | 1 | 7/2 tlw., 9 tlw., 12 tlw. |
Anlass und Ziel des Bebauungsplanes sowie der Änderung des Flächennutzungsplans
Hessenaue wurde 1937 als „Erbhöfe-Dorf“ gegründet und als Straßendorf geplant. Entlang von Rheinstraße, Feldstraße und Niersteiner Straße wurden einzelne Hofanlagen errichtet. Jedem der Höfe wurde direkt eine Wiese von 4 bis 5 ha zugeordnet.
Wie in allen ursprünglich landwirtschaftlich geprägten Dörfern fand auch in Hessenaue ein Umstrukturierungsprozess statt, sodass heute nur noch in einem Teil der Hofanlagen landwirtschaftliche Betriebe existieren. Ein Teil der Anlagen wird heute gewerblich genutzt oder dient nur noch dem Wohnen. Daneben haben auch weitere bauliche Entwicklungen stattgefunden. Neben den Hofanlagen wurden häufig freistehende Wohngebäude errichtet.
Der Wunsch der Eigentümer nach weiteren Baumöglichkeiten macht es nun erforderlich, die weitere bauliche Entwicklung durch die Instrumente des Bauplanungsrechtes zu ordnen. Um den Ortsteil Hessenaue langfristig städtebaulich zu entwickeln wird ein „Angebotsbebauungsplan“ aufgestellt, welcher 10 Teilbereiche umfasst in denen kurz – mittelfristige Planungsabsichten seitens der Eigentümer bestehen.
Im Plangebiet ist eine Neuausweisung von 18 Grundstücken für die Errichtung von Wohnhäusern geplant.
Im Rahmen des bauleitplanerischen Verfahrens ist gleichfalls der Flächennutzungsplan der Gemeinde Trebur für 5 Teilbereiche des Bebauungsplans zu ändern. Der Bebauungsplan „Hessenaue" und die Änderung des Flächennutzungsplanes Geinsheim/ Hessenaue werden gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im parallel Verfahren aufgestellt.
Ergänzender Hinweis
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Veröffentlichung) und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt. Im Rahmen der Veröffentlichung können ebenfalls Stellungnahmen von jedermann zum Bebauungsplan vorgebracht werden.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Trebur
Jochen Engel
Bürgermeister