Hintergrundbild

Amtliche Bekanntmachung | Ausscheiden und Nachrücken von Gemeindevertretern

Logo von Trebur

Herr Jan Paul Stich, Im Heckgrund 14, 65468 Trebur hat durch schriftliche Erklärung auf sein Mandat als Gemeindevertreter in der Gemeindevertretung der Gemeinde Trebur verzichtet.

Gemäß §§ 33 Abs. 1, 34 Abs. 3 Satz 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich das Ausscheiden von Herrn Stich aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Trebur festgestellt.

Nachdem die drei, noch nicht zu Gemeindevertreter*innen berufenen Bewerber*innen des Wahlvorschlages der Grünen Liste Trebur (GLT) Frau Clara Marks, Feldbergstraße 28a, 65468 Trebur, Jana Friedrich, Liebfrauenstraße 10, 65468 Trebur und Herr Harald Frick, Kettelerstraße 18, 65468 Trebur auf ihre Anwartschaft verzichtet haben, ist entsprechend des Wahlvorschlages der Grüne Liste Trebur (GLT) Herr Berthold Stadion, Jakobsberger Straße 26, 65468 Trebur mit Wirkung vom 09.04.2024 als Gemeindevertreter in die Gemeindevertretung der Gemeinde Trebur nachgerückt.

Gegen diese Feststellungen kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§25 (1) KWG). Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter der Gemeinde Trebur, Herrngasse 3, 65468 Trebur einzureichen.

Innerhalb der Einspruchsfrist ist der Einspruch im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 (2) KWG).

Trebur, 09.04.2024

Bernhard Wambold
Wahlleiter der Gemeinde Trebur

Online-Services

Einwohnermeldeamt