- STELLEN DER KERWEBÄUME – VERKEHRSBEHINDERUNG
Am Kerwesamstag, 09. August 2025 wird in der Hauptstraße am alten Rathaus, in der Hauptstraße an der TV-Turnhalle und der Taunusstraße Ecke Im Heckgrund 17 jeweils ein Kerwebaum durch die Treburer Kerweborsch gestellt. Hier kann es zu kurzzeitigen Behinderungen des Verkehrs kommen.
- KERWEUMZUG
Im Rahmen der Treburer Kerb findet am Kerwesonntag, 10. August 2025 innerhalb der geschlossenen Ortschaft der Kerweumzug statt.
Die Anwohner der folgenden Straßen werden gebeten, ihre Fahrzeuge von der Straße zu entfernen, damit ein reibungsloser Ablauf des Festumzuges gewährleistet werden kann:
Kantstraße, Nollböhlstraße, Astheimer Straße, Friedhofstraße, Nauheimer Straße, Wilhelm-Leuschner-Platz und Hauptstraße
In der Oberen Pforte wird während des Umzuges, in der Zeit von 12:00 bis 17:00 Uhr beidseitiges Haltverbot angeordnet.
- ABSOLUTES HALTVERBOT KANTSTRAßE/NOLLBÖHLSTRAßE
Für die Aufstellung des Kerweumzuges am Kerwesonntag, 10. August 2025 wird in der Nollböhlstraße und dem Teilstück Kantstraße, in der Zeit von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr Haltverbot angeordnet.
Die Anwohner werden auch hier gebeten, ihre Fahrzeuge während dieser Zeit anderweitig abzustellen.
- ABSOLUTES HALTVERBOT RETTUNGSZUFAHRT KERWEPLATZ
Um den Weg für Rettungsfahrzeuge freizuhalten, gilt in der Zeit vom 04. August bis 15. August 2025 für die rückwärtige Zufahrt (Zufahrtsweg zum Bauhof, ehem. Gärtnerei) zum Kerweplatz Haltverbot.
- ABSOLUTES HALTVERBOT TEILSTÜCK AM BURGGRABEN (TV HALLE)
In dem Teilstück Am Burggraben wird in der Zeit vom 04. August bis 15. August 2025 Haltverbot in den Parkflächen bzw. auf den Parkplätzen angeordnet.
- SPERRUNG TEILSTÜCK HAUPTSTRAßE UND AM BURGGRABEN
Das Teilstück Hauptstraße vor der TV-Turnhalle und das Teilstück Am Burggraben, im Bereich des Festplatzes, ist in der Zeit vom 09. August bis 13. August 2025 für den Verkehr voll gesperrt und es wird Haltverbot angeordnet.
Wir bitten um Kenntnisnahme und um Beachtung.
Fachdienst 2.1 / Sicherheit, Ordnung und Bürgerservice