Hintergrundbild

Informationen und Maßnahmen im Umgang mit dem Japankäfer

In der Gemeinde Trebur wurden mehrere Japankäfer entdeckt. Dieser gilt als gefährlicher Pflanzenschädling und ist als prioritärer Quarantäneschädling in der EU eingestuft. Daher hat der Pflanzenschutzdienst des Regierungspräsidiums Gießen schnell darauf reagiert und eine Allgemeinverfügung mit sofortiger Wirkung erlassen. Dazu wurde ein Aktionsplan veröffentlicht, der weitere Erläuterungen bereithält.

Eine Befallszone von 1 km und eine angrenzende Pufferzone mit einem Radius von 6 km um die Fundstellen wurden eingerichtet. In der Pufferzone ist es verboten, Pflanzen, Grünschnitt und Erde außerhalb dieser Zone zu verbringen, ebenso ist eine Verbringung von eben genannten Materialien aus der (roten) Befallszone in die (gelbe) Pufferzone oder darüber hinaus untersagt.

Die Biomülltonne wird weiterhin im entsprechenden Rhythmus eingesammelt. Es ist aber darauf zu achten, dass nur kleingehäckseltes Material (kleiner als 5 cm) oder mit dem Mäher ausreichend zerkleinerter Rasenschnitt in der Tonne entsorgt werden.

Die Gemeinde Trebur bittet darum, sonstige Gartenabfälle bis auf Weiteres, voraussichtlich bis Ende September, im Garten zu lagern. Die betroffenen Kommunen arbeiten in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium kurzfristig an einer Lösung für die Entsorgung von Grünschnitt aus der Kern- und Pufferzone. Die Grünabfallplätze der Gemeinde Trebur (alle Ortsteile) sind bis auf Weiteres geschlossen.

In der eigentlichen Befallszone in Trebur gelten weitere strengere Regelungen (siehe Tabelle im Download).

Ab Oktober fliegt der Japankäfer nicht mehr. Der Grünschnitt kann dann voraussichtlich wieder unbedenklich entsorgt werden. Für Bodenmaterial aus den oberen 30 cm gilt jedoch ein ganzjähriges Verbringungsverbot. Für die Weitergabe von lebendem Pflanzenmaterial wie etwa Topfpflanzen oder aus dem gewerblichen Pflanzenbau gelten weitere Bestimmungen, die in den Unterlagen des Regierungspräsidiums nachgelesen werden können.

All diese Maßnahmen haben das Ziel, das Risiko einer Ausbreitung zu minimieren und die erheblichen Schäden, die der Käfer verursachen kann, einzudämmen. Der Pflanzenschutzdienst Hessen bittet zudem die Bevölkerung um Unterstützung. Käfer, auf denen die Merkmale des Japankäfers zutreffen, sollen gefangen und fotografiert werden. Die Fotos können mit Angabe des Fundortes per E-Mail an psd-pflanzengesundheit(at)rpgi.hessen.de geschickt werden. Die Bilder werden dann von den dortigen Fachleuten ausgewertet und bei positivem Befund die gesammelten Exemplare (Japankäfer) abgeholt.

Ausgewachsene Käfer sind mit 1–1,5 cm etwas kleiner, als eine 1-Cent-Münze. Sie sind metallisch-grün gefärbt und haben kupferfarbige Flügeldecken. Der Japankäfer ähnelt dem Gartenlaubkäfer, unterscheidet sich von diesem durch 12 weiße, behaarte Punkte am Hinterleib (je 5 seitlich und 2 größere Punkte am Hinterende).

Sie fliegen von Juni bis September. Die Weibchen legen ihre Eier im Boden ab. Die Larven ernähren sich vor allem von Graswurzeln, die erwachsenen Käfer von Blättern, Früchten und Blüten. Er ist sehr gefräßig und schädigt über 300 unterschiedlichste Pflanzenarten.

Weitere Informationen erhalten Sie über die Website https://pflanzenschutzdienst.rp-giessen.de/pflanzengesundheit/amtliche-erhebungen/der-japankaefer-popillia-japonica/

>> zum YouTube Link | Informationsveranstaltung „Japankäfer in Trebur – Was Sie wissen müssen“