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Veröffentlichung von Geburtstagen und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 5 BMG)

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Durch Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 01.11.2015 werden nur noch folgende Alters- und Ehejubiläen in den Treburer Nachrichten veröffentlicht:

  • Geburtstage
    ab dem 70. Lebensjahr und jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag.

    Des Weiteren wird bei Personen die in Senioren-oder Pflegeeinrichtungen gemeldet sind ein Sperrvermerk eingetragen, wodurch eine Veröffentlichung dann automatisch nicht mehr erfolgen darf.
     
  • Ehejubiläen
    50. (Goldene Hochzeit)
    55. (Juwelenhochzeit)
    60. (Diamantene Hochzeit)
    65. (Eiserne Hochzeit)
    70. (Gnadenhochzeit)
    75. (Kronjuwelenhochzeit)

Wir veröffentlichen aus datenschutzrechtlichen Gründen und zum Schutz der Betroffenen nicht mehr die vollständige Adresse, sondern nur noch den Ortsteil, in dem die Jubilare wohnen.
Sie haben die Möglichkeit, der Weitergabe Ihrer Daten zu widersprechen (§ 50 Abs. 5 i.v.m. § 50 Abs. 2 BMG). Sollten Sie nicht mit der Veröffentlichung der Ereignisdaten einverstanden sein, so bitten wir Sie, sich rechtzeitig (wenigstens 1 Monat vorher) an das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Trebur zu wenden. Nach schriftlicher Antragstellung wird dann eine Übermittlungssperre auf Dauer eingetragen.

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