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Niederschrift der 1. Sitzung der Gemeindevertretung am 28.05.2021

Das Logo der Gemeinde Trebur zeigt 4 Farbbalken Blau, Orange, Rot und Grün unterbrochen durch den Schriftzug "Gemeinde Trebur"

Niederschrift

der 1. Sitzung

der Gemeindevertretung

am Freitag, 28.05.2021, von 20:00 bis 21:55 Uhr

Ort: Bürgermeister-Jakob Roos-Halle, Berliner Straße 7, in Astheim

Gemeindevertretung

Bamberg, Lars Bernt, Norman Bunk, Lilly Dehler, Stephan Fuchs, Barbara
Fückel, Luca Manuel Fückel, Reinhard Gettmann, Jutta Horn, Christopher Jahn, Ioannis Kindinger, Martina Koppetsch, Sabine Kraft, Roland
Lapp, Markus Leppla, Renate Lindemann, Günther Lukas, Rüdiger Lukas, Ute
Mars, Andreas, Dr. Mars, Sonja, Dr.
Möbus, Jürgen Mussel, Constantin Nordmann, Ralf Poetsch, Günther Rühl, Willi
Schad, Karlheinz
Schickling, Astrid
Stich, Jan Tiefel, Peter Vöglin, Jan

Gemeindevorstand

Engel, Jochen Bachmann, Jan Buhrmester, Regina Demel, Sabrina Frank, Harry
Frick, Harald

Abwesend: Gemeindevertretung

Rörig, Willi

Gemeindevorstand

Egner, Heinrich
Exner, Reinhard

Tagesordnung

1 Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

2 Beschluss über die Tagesordnung

3 Mitteilungen und Berichte

3.1 des Vorsitzenden

3.2 des Gemeindevorstandes

3.3 aus Verbänden und Beteiligungen

4 Verleihung von Ehrenbezeichnungen BV/2922/2021

5 Wahl von Mitgliedern für die einzelnen Kommissionen

5.1 Wahl von Vertreterinnen und Vertretern für die

Brandschutzkommission der Gemeinde Trebur

5.2 Wahl von Vertreterinnen und Vertretern für die

Kindergartenkommission der Gemeinde Trebur

5.3 Wahl von Vertreterinnen und Vertretern für die

Marketingkommission der Gemeinde Trebur

5.4 Wahl von Vertreterinnen und Vertretern für die

Riedwegkommission der Gemeinde Trebur

BV/2956/2021

BV/2957/2021

BV/2958/2021

BV/2954/2021

6 Wahl von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern in die

Integrations-Kommission

BV/2909/2021/1

7 Prüfung des Jahresabschlusses 2019 BV/2920/2021/1

8 Kenntnisnahme der produktübergreifenden Mittelverschiebungen innerhalb der Budgets gemäß Ziffer 9 der “Haushaltsvermerke zur Ausführung des Haushaltsplanes 2021“

K/2912/2021

9 Liquiditätsbericht nach Finanzplanungserlass 2021

– Teil II Ziffer 5 b) bb)

K/2931/2021

10 Erweiterter Beteiligungsbericht gem. § 112 b Abs. 4 HGO i.V.m.

§ 123 a HGO - Fehlanzeige für die Gemeinde Trebur

K/2914/2021

11. Prüfantrag der CDU-Fraktion vom 05.05.2021, lfd. Nr. 1584, Ausweisung von Hundefreilaufwiese/-fläche

12 Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 der

Gemeindewerke Abwasserbeseitigung Trebur

1. Kenntnisnahme: Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019

2. Beschluss: Verwendung des Jahresüberschusses aus dem

Wirtschaftsjahr 2019

BV/2885/2021

 

13 Wahl von einer Vertreterin bzw. Vertreters und einer Stellvertreterin bzw. Stellvertreters aus dem Personalrat für die Betriebskommission des Eigenbetriebes "Gemeindewerke Abwasserbeseitigung Trebur"

BV/2949/2021

14 Städtebauliche Entwicklung des Ortsteils Hessenaue unter Einbindung der Bürger*innen

1. Kenntnisnahme zum Prüfergebnis und über das weitere Vorgehen (Überarbeitung des städtebaulichen Konzepts bzw. Aufstellung eines Bebauungsplans)

2. Beschluss über das weitere Verfahren zu den laufenden

Bauleitplanverfahren

BV/2946/2021

15 Gewerbegebiet Trebur "Am Bessheimer Weg"

- Vergabe zur treuhänderischen Entwicklung des Gebietes

15.1 Antrag der GLT-Fraktion vom 19.05.2021, lfd. Nr. 1587, Ergänzung: Entwicklung Gewerbegebiet "Am Bessheimer Weg" Antrag der FWT-Fraktion vom 19.05.2021, lfd. Nr. 1588,

BV/2941/2021

15.2.

Änderung zum GLT Antrag 1587,

Entwicklung Gewerbegebiet "Am Bessheimer Weg"

16 Bebauungsplan Astheim - 4. Änderung des Bebauungsplans

"Gewerbegebiet Astheim"

1. Beschluss über die Prüfung der während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen

2. Satzungsbeschluss des Bebauungsplans gemäß § 10 BauGB

BV/2948/2021

17 Grundstücksverkauf Gemarkung Trebur Flur 26 Flurstück 9 und 10 BV/2932/2021

18. Antrag der GLT-Fraktion vom 12.05.2021, lfd. Nr. 1585, Betreuungsgebühren

19. Prüfantrag der GLT-Fraktion vom 12.05.2021, lfd. Nr. 1586, Defizite von Kindern und Jugendlichen

20 Mehrausgaben nach § 100 HGO; Ortsumgehung Trebur und CAD- Software

BV/2955/2021

21 Anfragen der Fraktionen

 

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit


Der Vorsitzende begrüßt die Mitglieder, die Zuhörer sowie die Presse.
Er stellt fest, dass die Einladung fristgerecht zugestellt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.

2. Beschluss über die Tagesordnung


Gemäß den Empfehlungen des Ältestenrates werden die Tagesordnungspunkte 7 bis 10, 12, 14 bis
15.2, 17 und 18 auf die Tagesordnung A und die Tagesordnungspunkte 3 bis 6, 11, 13, 16 und 19 auf die Tagesordnung B genommen.
Bürgermeister Jochen Engel beantragt, eine Verwaltungsvorlage zu dem Thema „Mehrausgaben nach § 100 HGO; Ortsumgehung Trebur und CAD-Software“ auf die Tagesordnung zu nehmen. Da die Beschlussvorlage nicht fristgerecht eingegangen ist, sieht in solchen Fällen § 21 (Änderung und Erweitern der Tagesordnung) Abs. 2 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse die Möglichkeit vor, die Tagesordnung um Angelegenheiten zu erweitern, die nicht auf der Einladung verzeichnet waren, wenn dem zwei Drittel der gesetzlichen Zahl der Gemeinde- vertreter*innen zustimmen.
Vor Abstimmung über die Aufnahme des Tagesordnungspunktes auf die Tagesordnung erläutert Bürgermeister Jochen Engel die Dringlichkeit der Beschlussvorlage und steht für Fragen zur Verfügung. Nachdem kein Diskussionsbedarf zur Dringlichkeit besteht, beschließt die Gemeinde- vertretung mit 30 Ja-Stimmen die Vorlage als neuen Tagesordnungspunkt 20 auf die Tagesordnung B zu nehmen. Der bisherige Tagesordnungspunkt 20 rückt in seiner Nummerierung um eine Stelle nach hinten und wird somit zum Tagesordnungspunkt 21.
Die Tagesordnung wird mit 30 Ja-Stimmen angenommen.
Ferner wird über die Tagesordnung A abgestimmt. Diese wird mit 29 Ja-Stimmen und

1 Nein-Stimme beschlossen.

3. Mitteilungen und Berichte

3.1. des Vorsitzenden


Der Vorsitzende richtet folgende Mitteilungen an die Gemeindevertreter*innen:

1. Neue Mitglieder in der Gemeindevertretung

Nachdem die neuen Mitglieder des Gemeindevorstandes Frau Buhrmester, Frau Demel und Herr Bachmann aus der Gemeindevertretung ausgeschieden sind, sind Nachrücker und damit neue Mitglieder in der Gemeindevertretung Herr Bamberg, Herr Horn und Herr Schad.
Der Vorsitzende heißt die neuen Gemeindevertreter herzlich Willkommen und freut sich auf eine gute Zusammenarbeit.

2. Impfberechtigungen

Der Vorsitzende informiert, dass Angehörige der Priorisierungsgruppe 3 (Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität), somit auch Mitglieder der gemeindlichen Gremien, nach der Impfverord- nung impfberechtigt sind. Für die Impfung dieses Personenkreises ist eine Bescheinigung der Gemeinde Trebur notwendig, die im Impfzentrum vorgelegt werden muss. Die Bescheinigung wird das Sekretariat des Bürgermeisters bei Bedarf ausstellen.

3. Stadtradeln

Der Vorsitzende ruft die Gemeindevertreter*innen zum Teamprojekt „Stadtradeln“ in der Zeit vom 20. Juni 2021 bis 10. Juli 2021 auf. Teilnehmer können sich anmelden, registrieren und Kilometer für Trebur erradeln.

4. Meldung über Mandate in Verbänden und Körperschaften des öffentlichen Rechts Der Vorsitzende erinnert an die Pflicht zur Meldung über Mandate in Verbänden und Körperschaften des öffentlichen Rechts zum Stichtag 30. Juni 2021.

 

§ 26a HGO Anzeigepflicht ist hier einschlägig. Satz 1 besagt, dass Mitglieder eines Organs der Gemeinde verpflichtet sind, die Mitgliedschaft oder eine entgeltliche oder ehrenamtliche Tätigkeit in einer Körperschaft, Anstalt, Stiftung, Gesellschaft, Genossenschaft in einem Verband einmal jährlich dem Vorsitzenden des Organs anzuzeigen, dem sie angehören.

5. Geburtstage

Der Vorsitzende gratuliert nachträglich folgenden Gemeindevertreter*innen zum Geburtstag:
01.05.2021: Lars Bamberg
11.05.2021: Sabrina Demel
15.05.2021: Harry Frank
19.05.2021: Renate Leppla
23.05.2021: Karlheinz Schad.

6. Einrichtung E-Mail-Verteiler für die gemeindlichen Gremien:

Die Verwaltung wird folgende E-Mail-Verteiler für die Gremien einrichten:
gemeindevertretung(at)trebur.de gvo(at)trebur.de aeltestenrat(at)trebur.de praesidium(at)trebur.de hfa(at)trebur.de
blue(at)trebur.de asks(at)trebur.de fraktionsvorsitzenden(at)trebur.de gremien(at)trebur.de

Hierbei ist folgender Hinweis zu beachten:

Die E-Mail-Adresse gremien(at)trebur.de dient als Funktionspostfach für den Vorsitzenden der Gemeindevertretung, für den Bürgermeister und sein Sekretariat. Der Vorsitzende bittet die Gemeindevertreter*innen, Anträge etc. ab sofort über diesen Verteiler einzureichen und nicht
mehr an vorzimmer(at)trebur.de, zumindest so lange bis Session hierfür wieder Verwendung findet.

3.2. des Gemeindevorstandes

 

Kontostand

Die Kontostände der Gemeinde Trebur belaufen sich derzeit auf insgesamt
1.171.058 EUR. Zur Vermeidung von Negativzinsen wurden die Zahlungen der Kreis- und Schul- umlage in Höhe von insgesamt 3.562.715 EUR bis einschließlich September 2021 bereits im Voraus geleistet.
Zudem wird auch weiterhin ein zinsloses, inneres Liquiditätsdarlehen in Höhe von
1.500.000 EUR an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung gewährt.

Gewerbesteuer

Die Veranlagung der Gewerbesteuer im Jahr 2021 beläuft sich derzeit auf insgesamt rund 3.450.000
EUR und liegt damit ca. 350.000 EUR über dem Haushaltsansatz.
Dem gegenüber stehen Niederschlagungen wegen Uneinbringlichkeit (beispielsweise bei Insolvenz) in Höhe von ca. 70.000 EUR. Nach Kenntnis der Verwaltung stehen diese Niederschlagungen nicht im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.
Es bleibt weiterhin abzuwarten, ob im zweiten Halbjahr 2021 ggf. aus Abrechnungen der Vorjahre noch Nachzahlungen durch die Unternehmen oder Rückerstattungen seitens der Gemeinde anfallen.
 

Jahresabschluss 2020;

Feststellung und Abschlussbuchungen für das Jahresergebnis

1. Der Gemeindevorstand hat am 14.04.2021 gemäß § 112 HGO den Jahresabschluss 2020 in der vorgelegten Fassung festgestellt.
2. Der Gemeindevorstand hat weiterhin folgende Jahresabschlussbuchungen beschlossen: Der aus dem Jahresabschluss 2020 resultierende Gesamtfehlbetrag in Höhe
von 289.255,94 EUR wird wie folgt gebucht:

 Der Jahresüberschuss in Höhe von 393.498,60 EUR beim außerordentlichen Ergebnis wird mit dem Fehlbetrag in Höhe von 682.754,54 EUR beim ordentlichen Ergebnis verrechnet.

 Der verbleibende Jahresfehlbetrag in Höhe von 289.255,94 EUR beim ordentlichen Ergebnis wird gem. § 92 HGO aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses ausgeglichen.

Der Haushaltsplan 2020 wurde aufgrund erhöhter Umlageverpflichtungen aus Vorjahren mit einem Fehlbedarf und entsprechender Entnahme aus der ordentlichen Rücklage in Höhe von 380.826 EUR verabschiedet.
Im Vergleich zur Haushaltsplanung fällt das vorliegende Jahresergebnis – trotz erheblicher finanzieller Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie der Bildung einer Rückstellung für spätere Umlage- verpflichtungen – um rund 90.000 EUR besser aus.

Beauftragung von Planungsleistungen zur Sanierung der Riedwegbrücken

Der Gemeindevorstand hat am 28.04.2021 die Beauftragung eines Ingenieurbüros zur Sanierungs- bzw. Neubauplanung der Riedwegbrücken mit folgenden Leistungen beschlossen:
1. SB03a (denkmalgeschützte Gewölbebrücke) Leistungsphase 1-9 nach HOAI in
Höhe von 54.557,92 EUR.
2. SB03 (Riedwegbrücke über den Schwarzbach) Leistungsphase 1-9 nach HOAI in Höhe von
44.306,68 EUR.
3. DL01 (Riedwegbrücke am Schwarzbachdamm) Leistungsphase 1-9 nach HOAI in Höhe von
14.770,91 EUR
Zudem wurde begleitend die Erstellung der erforderlichen Artenschutzgutachten sowie des land- schaftspflegerischen Begleitplans in Höhe von 10.562,00 EUR beauftragt.
Im Vorfeld fanden mehrere Behördentermine statt, um insbesondere die denkmalrechtlichen Belange zur Sanierung der Gewölbebrücke SB03a zu klären und die weitere Vorgehensweise festzulegen.
Aufgrund der Dauer der Planungsarbeiten sowie des Betrachtungszeitraums für das Artenschutz- gutachten ist eine Ausführung der Sanierungsarbeiten erst im Jahr 2022 möglich.

Löschgruppenfahrzeug LF 10 KatS – Feuerwehr Geinsheim

Für die Feuerwehr Geinsheim wurde das neue Löschgruppenfahrzeug LF 10 KatS in Dienst gestellt. Das neue Fahrzeug das 29 Jahre alte LF 16 sowie den 22 Jahre alten Gerätewagen. Da das LF 10
KatS neben dem örtlichen Brandschutz und der allgemeinen Hilfe auch im überörtlichen Katastrophenschutz des Landes Hessen eingesetzt werden kann, konnte das Fahrzeug zu ver- günstigten Konditionen vom Land Hessen übereignet werden.
Das Basisfahrzeug mit einem Wert von 203.000 EUR wurde zum Preis von 95.000 EUR übereignet an die Gemeinde Trebur. Die zusätzlich erforderliche Ausstattung (z. B. Flutlichtmast) sowie die

feuerwehrtechnische Beladung belaufen sich auf ca. 75.000 EUR und mussten von der Gemeinde in voller Höhe finanziert werden.
Die Gesamtkosten des Fahrzeugs belaufen sich für die Gemeinde Trebur somit auf rund 170.000 EUR
statt des Gesamtpreises von 278.000 EUR.
Die im (BEP) vorgesehenen Ersatzbeschaffungen wurden damit planmäßig umgesetzt wurden. Der
Kommandowagen (KdoW) und das Löschgruppenfahrzeug der Feuerwehr Astheim wurden bereits
2020 ersetzt. In 2021 steht noch die Beschaffung eines Rettungsbootes (RTB 1) aus. Ein Mehrzweck- boot (MZB) sowie ein Rettungsboot (RTB 2) wurden bereits verkauft, da sie im BEP nicht mehr vor- gesehen sind.

Postfiliale in Geinsheim

Die Deutsche Post hat mitgeteilt, dass sie die Räumlichkeiten der ehemaligen Partnerfiliale (Borngasse 1a, früher Manuelas Dies und Das) ab dem 08.06.2021 selbst angemietet hat. Damit wird ab Juni wieder eine Postfiliale am gleichen Standort in Geinsheim betrieben.
Die voraussichtlichen Öffnungszeiten sind: Mo-Fr: 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Sa: 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr.

Bericht z u m Pro j ekt f o rt sc h rit t „ Um g ehu n g sst raße T rebu r“

Diesem Bericht des Gemeindevorstands ist der aktualisierte Bericht der Konstruktionsgruppe Bauen
AG beigefügt, die seit Anfang 2021 die Projektsteuerung zur Planung der Ortsumgehung wahrnimmt.
Aufgrund der zügigen Projektsteuerung, können im nächsten Schritt insbesondere die Leistungen zur Erstellung der neuen Verkehrsuntersuchung, der Baugrund- bzw. Bodenuntersuchung sowie der Umweltverträglichkeitsstudie deutlich vor dem Zeitplan ausgeschrieben werden. Zudem steht aus- geschriebene fachliche Begleitung zur Durchführung eines Scoping-Termins unmittelbar vor der Beauftragung.
Der „geregelte Neustart“ des Verfahrens beginnt offiziell mit dem geplanten Scoping-Termin zur erneuten Einbindung aller Beteiligter (Landwirte, Naturschutz, Behörden).
Weiterhin wurde mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung die Einberufung einer Bürgerver- sammlung nach den Sommerferien vereinbart, um die Bürger*innen über den aktuellen Stand der Planungen sowie die weitere Vorgehensweise zu informieren.

3.3. aus Verbänden und Beteiligungen


Gemeindevertreter Jan Stich berichtet über die Verbandsversammlung des Abfallwirtschaftsverbandes (AWV) am 20. Mai 2021, in welcher er Herrn Nordmann und damit die ganze Gemeinde Trebur vertreten hat. Nach Vorliegen der Einladung mit den darin bereits enthaltenen Zahlen des Jahres- abschluss 2020, wurden diese sogleich im Ältestenrat thematisiert und dann auf dem schnellst- möglichen Weg allen Fraktionen (Mail an die Fraktionsvorsitzenden am 13. März 2021) zur Verfügung gestellt, damit diese informiert sind. Von daher geht er davon aus, dass die Zahlen einigermaßen bekannt sind.
Das Kernproblem bleibt der Fehlbetrag von 870.524 Euro. Bei Gesamtaufwendungen von
9,2 Millionen Euro bedeutet dies, dass der AWV knapp 10 Prozent zu wenig eingenommen hat. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Unter anderem ist der Papierpreis im Jahr 2020 massiv eingebrochen, so dass hier erwartete Einnahmen plötzlich nicht mehr zustande kommen konnten. Aber: Knapp über
500.000 aus diesem Fehlbetrag sind durch die deutlich geringere Nutzung der Zusatzleerung entstanden. Bei Rest- und Biomüll hatte der AWV mit 56 Prozent mehr Leerungen gerechnet. Um es auf den Kern zu bringen: „Wir haben zu wenig Müll, der zu oft abgeholt wird“.

Ein Defizit von 10 Prozent in einem einzelnen Haushaltsjahr muss nicht weiter dramatisch sein. Was uns Sorgen macht, ist, dass sich diese Fehlbeträge in den kommenden Jahren anhäufen könnten. Auf der Verbandsvertreterversammlung wurde der Befürchtung, dass wir 2021 ein ähnliches Defizit bekommen könnten, nicht widersprochen. Außerdem schreibt der Vorstand im Jahresabschluss, dass Einsparungen aufgrund laufender Verträge schwer umsetzbar seien. Auf Nachfrage bei der Verbands- versammlung erfuhren wir, dass diese Verträge über 5 Jahre abgeschlossen wurden. Hier wäre es sicher im Sinne der Gebührenzahler, noch einmal nachzuverhandeln.
Es wird in diesem Jahr noch zwei Verbandsversammlungen des AWV geben. Auf die Frage, mit welcher Gebührenerhöhung wir rechnen müssen, verwies der AWV auf externe Berater, die zur Zeit dabei seien, neue Gebühren zu berechnen. Dabei sollen der Vertreterversammlung verschiedene Varianten vorgestellt werden.
Zum Abschluss noch eine persönliche Bemerkung von Herrn Stich:

„Dies war mein erster Kontakt mit dem AWV als Gemeindevertreter und ich habe den Eindruck, dass dieser Verband in seiner Struktur etwas problematisch konstruiert worden ist. Der Verband hat seinen Sitz in Gernsheim, der Vorstandsvorsitzende ist der Bürgermeister von Gernsheim und ein wichtiger

Geschäftspartner des AWV und gleichzeitig Gewerbesteuerzahler in Gernsheim ist die Familie Mein- hardt. Ich habe keinen Anlass, irgendwem dort unlautere Motive zu unterstellen, ich möchte nur an-

merken, dass diese Struktur grundsätzlich vielleicht ein bisschen viel in Gernsheim bündelt, während

jede einzelne Gemeinde auf der Verbandsversammlung zur Kontrolle dieses Vorstandes von gerade

mal einem einzelnen Gemeindevertreter vertreten wird“.

4. Verleihung von Ehrenbezeichnungen


Die Gemeindevertretung beschließt mit 30 Ja-Stimmen den nachstehenden Personen folgende
Ehrenbezeichnung zu verleihen:
Herrn Gerhard Richter Ehrenbeigeordneter
Herrn Manfred Nadler Ehrengemeindevertreter
Herrn Paul Zeelen Ehrenvorsitzender der Gemeindevertretung.

5. Wahl von Mitgliedern für die einzelnen Kommissionen

5.1. Wahl von Vertreterinnen und Vertretern für die Brandschutzkommission der

Gemeinde Trebur


Die Gemeindevertretung wählt mit 29 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung als Mitglieder aus ihrer Mitte in die Brandschutzkommission der Gemeinde Trebur nachfolgende Personen:

Vertreter*innen Stellvertreter*innen Jürgen Möbus, FWT Karlheinz Schad, FWT Markus Lapp, CDU Roland Kraft, CDU Sonja Mars, GLT Barbara Fuchs, GLT Günter Poetsch, SPD Willi Rühl, SPD Stephan Dehler, FDP Jan Vöglin, FWT.

Seitens der Verwaltung wird die Kommission federführend durch den Fachdienst 2.1 begleitet.
Den Kommissionsmitgliedern steht neben dem Ersatz des Verdienstausfalles und der Fahrtkosten auch Sitzungsgeld nach der gültigen Entschädigungssatzung der Gemeinde Trebur zu.
Die erforderlichen Mittel stehen im Produkt 11-1110-01 Gemeindliche Gremien, Sachkonto 6780000 zur Verfügung.
 

5.2. Wahl von Vertreterinnen und Vertretern für die Kindergartenkommission der

Gemeinde Trebur


Die Gemeindevertretung wählt mit 29 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung als Mitglieder aus ihrer Mitte in die Kindergartenkommission der Gemeinde Trebur nachfolgende Personen:

Vertreter*innen Stellvertreter*innen Ute Lukas, FWT Luca Fückel, FWT Sabine Koppetsch, CDU

Jan Stich, GLT Andreas Mars, GLT Renate Leppla, SPD Astrid Schickling, SPD Stephan Dehler, FDP.
Als sachkundige Bürger*innen werden mit 29 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung in die Kommission gewählt:

Vertreter*innen Stellvertreter*innen Markus Schäfer Sabrina Abdelfattah Anna Zahn Kathleen Marshall Patrick Wolf Nicole Pfeiffer Carolin Leber Michaela Nannen Marcella Dehler Yvonne Bender.

Seitens der Verwaltung wird die Kommission federführend durch den Fachdienst 1.3 begleitet.
Den Kommissionsmitgliedern steht neben dem Ersatz des Verdienstausfalles und der Fahrtkosten auch Sitzungsgeld nach der gültigen Entschädigungssatzung der Gemeinde Trebur zu.
Die erforderlichen Mittel stehen im Produkt 11-1110-01 Gemeindliche Gremien, Sachkonto 6780000 zur Verfügung.

5.3. Wahl von Vertreterinnen und Vertretern für die Marketingkommission der

Gemeinde Trebur


Die Gemeindevertretung wählt mit 28 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen als Mitglieder aus ihrer Mitte in die Marketingkommission der Gemeinde Trebur nachfolgende Personen:

Vertreter*innen Stellvertreter*innen Martina Kindinger, FWT Rüdiger Lukas, FWT Jutta Gettmann, CDU

Lilly Bunk, GLT Sonja Mars, GLT
Astrid Schickling, SPD Willi Rühl, SPD
Lars Bamberg, FWT Stephan Dehler, FDP.
Vor Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt folgt eine persönliche Vorstellung von
Herrn Wolfgang Kraft.
Bürgermeister Jochen Engel gibt zur Kenntnis, dass Herr Jochen Melchior aus beruflichen Gründen nicht als sachkundiger Bürger zur Verfügung steht. Er wird jedoch weiterhin als Gast der Kommission beiwohnen.
Im Anschluss werden als sachkundige Bürger mit 29 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung in die
Kommission gewählt:

 Dennis Möbus

 Oscar Greb

 Wolfgang Kraft

 Wolfgang Kraus.


Seitens der Verwaltung wird die Kommission federführend durch den Fachdienst 1.1 begleitet.
Den Kommissionsmitgliedern steht neben dem Ersatz des Verdienstausfalles und der Fahrtkosten auch Sitzungsgeld nach der gültigen Entschädigungssatzung der Gemeinde Trebur zu.
Die erforderlichen Mittel stehen im Produkt 11-1110-01 Gemeindliche Gremien, Sachkonto 6780000 zur Verfügung.

5.4. Wahl von Vertreterinnen und Vertretern für die Riedwegkommission der

Gemeinde Trebur


Die Gemeindevertretung wählt mit 29 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung als Mitglieder aus ihrer Mitte in die Riedwegkommission der Gemeinde Trebur nachfolgende Personen:

Vertreter*innen Stellvertreter*innen Norman Bernt, FWT Karlheinz Schad, FWT Roland Kraft, CDU

Andreas Mars, GLT Lilly Bunk, GLT Astrid Schickling, SPD Willi Rühl, SPD
Stephan Dehler, FDP Reinhard Fückel, FWT.
Bürgermeister Jochen Engel gibt zur Kenntnis, dass Herr Hajo Müller bisher als Anliegervertreter des Naturistenbundes an der Riedwegkommission teilgenommen hat. Es wurde im Nachhinein festgestellt, dass Herr Müller kein Einwohner der Großgemeinde Trebur und somit nicht wahlberechtigt für die Kommission ist. Stattdessen hat sich als sachkundige Bürgerin Frau Sabine Kaus-Schmidt gemeldet und um Aufnahme in die Riedwegkommission gebeten.
Im Anschluss werden als sachkundige Bürger mit 29 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung in die
Kommission gewählt:

 Erhard Krichbaum

 Oliver Claus

 Hermann Schaaf

 Sabine Kaus-Schmidt.

Seitens der Verwaltung wird die Kommission federführend durch den Fachdienst 2.2 begleitet. Den Kommissionsmitgliedern steht neben dem Ersatz des Verdienstausfalles und der Fahrkosten
auch Sitzungsgeld nach der gültigen Entschädigungssatzung der Gemeinde Trebur zu. Die erforderli- chen Mittel stehen im Produkt 11-1110-01 Gemeindlichen Gremien, Sachkonto 6780000 zur Verfü- gung.

6. Wahl von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern in die

Integrations-Kommission


Die Gemeindevertretung wählt mit 26 Ja- und 2 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen als weitere sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner in die Integrations-Kommission:

1.

Yohannes Mebratu Hailemichael

4. Hafsa Maham Khan

2.

Abdul Hameed Rasooli

5.

3.

Azeem Ahmed Yousaf

 

Den Kommissionsmitgliedern steht neben dem Ersatz des Verdienstausfalles und der Fahrkosten auch Sitzungsgeld nach der gültigen Entschädigungssatzung der Gemeinde Trebur zu.
Die erforderlichen Mittel stehen im Produkt 11-1110-01 Gemeindlichen Gremien Sachkonto 6780000 zur Verfügung.
 

7. Prüfung des Jahresabschlusses 2019


Die Gemeindevertretung beschließt mit 29 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme wie folgt:
1. Die Gemeindevertretung nimmt den Jahresabschluss 2019 mit dem Prüfungsbericht des
Fachbereiches Revision Kreis Groß-Gerau gem. § 113 HGO mit zur Kenntnis.
2. Die Gemeindevertretung genehmigt den Jahresabschluss 2019 gem. § 113 HGO.
3. Die Gemeindevertretung erteilt dem Gemeindevorstand gem. § 114 Abs. 1 HGO die Entlastung.
4. Die Gemeindevertretung nimmt zur Kenntnis, dass gem. Beschluss des Gemeindevorstandes vom 27.05.2020, der Gesamtüberschuss in Höhe von 581.127,68 Euro aus dem Jahresab- schluss 2019 wie folgt gebucht worden ist:

 Der Jahresüberschuss in Höhe von 568.494,89 Euro beim ordentlichen Ergebnis wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 Der Jahresüberschuss in Höhe von 12.632,79 Euro beim außerordentlichen Ergebnis wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

8. Kenntnisnahme der produktübergreifenden Mittelverschiebungen innerhalb der Budgets gemäß Ziffer 9 der “Haushaltsvermerke zur Ausführung des Haushaltsplanes 2021“


Die in der Anlage aufgeführten produktübergreifenden Mittelverschiebungen (Zeitraum: I. Quartal
2021 vom 01.01.2021 bis 31.03.2021) innerhalb der Budgets werden zur Kenntnis genommen.

9. Liquiditätsbericht nach Finanzplanungserlass 2021 – Teil II Ziffer 5 b) bb)


Der Liquiditätsbericht gem. § 106 HGO zum Stichtag 30.04.2021 wird zur Kenntnis genommen. Der Liquiditätsbericht ist der zuständigen Aufsichtsbehörde (Kommunalaufsicht des Kreises
Groß-Gerau) fristgemäß am 21.04.2021 per E-Mail zugegangen.

10. Erweiterter Beteiligungsbericht gem. § 112 b Abs. 4 HGO i.V.m. § 123 a HGO

- Fehlanzeige für die Gemeinde Trebur


Es wird zur Kenntnis genommen, dass bei der Gemeinde Trebur die Pflicht zur Erstellung eines Beteiligungsberichtes gem. § 123 a HGO entfällt. In Folge ist auch kein erweiterter Beteiligungsbericht gem. § 112 b Abs. 4 HGO zu erstellen.

11. Prüfantrag der CDU-Fraktion vom 05.05.2021, lfd. Nr. 1584, Ausweisung von Hundefreilaufwiese/-fläche


Frau Koppetsch, CDU-Fraktion, stellt nachstehenden Prüfantrag vor:

„Die Gemeindevertretung möge beschließen,

dass der Gemeindevorstand prüft, inwieweit ein geeignetes Grundstück für eine “Hundewiese“ in Tre- bur (sowie in den Ortsteilen Geinsheim und Astheim) ausgewiesen werden könnte. Die Ergebnisse sind im BLUE-Ausschuss zeitnah vorzustellen. Dabei sind die entsprechenden Flächen mit Kartenma- terial vorzustellen. Darüber hinaus sind die jeweiligen Kosten einer

Einzäunung auszuweisen“.

Im Anschluss stellt Herr Lukas (FWT-Fraktion) hierzu folgenden Ergänzungsantrag, der übernommen wird:
Die Gemeindevertretung möge die folgenden Ergänzungen beschließen,

1. es ist zu prüfen, welche Pflege- und Instandhaltungskosten entstehen und wer für Pflege und

Instandhaltung der Hundewiese aufkommen wird.

2. Es ist zu prüfen, wie der Betrieb hinsichtlich Haftung und Versicherung geregelt wird.

3. Es sind parallel Gespräche mit den ortsansässigen (Hunde-) Vereinen zu führen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Vereine ein solches Angebot auf ihren Vereinsgeländen anbieten können“.

Der Prüfantrag einschließlich der Ergänzungen wird mit 30 Ja-Stimmen angenommen.

12. Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 der

Gemeindewerke Abwasserbeseitigung Trebur

1. Kenntnisnahme:

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019

2. Beschluss: Verwendung des Jahresüberschusses aus dem Wirtschaftsjahr 2019


1. Kenntnisnahme: Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019
Zur Kenntnis genommen wird der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2019, aufgestellt durch die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
CuraCommerz GmbH, Im Neugrund 13, 64521 Groß-Gerau.
2. Beschluss: Verwendung des Jahresüberschusses aus dem Wirtschaftsjahr 2019
Die Gemeindevertretung beschließt mit 29 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme, den Jahresüberschuss aus dem Wirtschaftsjahr 2019 in Höhe von 231.160,77 EUR den Allgemeinen Rücklagen der Gemeindewerke Abwasserbeseitigung Trebur zuzuführen.

13. Wahl von einer Vertreterin bzw. Vertreters und einer Stellvertreterin bzw.

Stellvertreters aus dem Personalrat für die Betriebskommission des

Eigenbetriebes "Gemeindewerke Abwasserbeseitigung Trebur"


Die Gemeindevertretung wählt mit 30 Ja-Stimmen als Mitglied des Personalrates als Vertreterin für die Betriebskommission des Eigenbetriebes „Gemeindewerke Abwasserbeseitigung Trebur“ Frau Nicole Lantermann.
Als Stellvertreterin wird Frau Elke Sparkuhl in die Betriebskommission des Eigenbetriebes
„Gemeindewerk Abwasserbeseitigung Trebur“ gewählt.

14. Städtebauliche Entwicklung des Ortsteils Hessenaue unter Einbindung der

Bürger*innen

1. Kenntnisnahme zum Prüfergebnis und über das weitere Vorgehen (Überarbei- tung des städtebaulichen Konzepts bzw. Aufstellung eines Bebauungsplans)

2. Beschluss über das weitere Verfahren zu den laufenden Bauleitplanverfahren

 

1. Das Prüfergebnis über das weitere Verfahren zur städtebaulichen Entwicklung auf der

Hessenaue unter Beteiligung der Bürger*innen wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Gemeindevertretung beschließt mit 29 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme, dass die laufenden Bebauungsplanverfahren zunächst weiter ausgesetzt werden, bis der überarbeitete Entwurf des städtebaulichen Konzepts im Rahmen einer Bürgerversammlung diskutiert wurde und erste Ergebnisse diesbezüglich vorliegen. Anschließend können die Verfahren zur Aufstellung der Bebauungspläne auf Basis des fortgeschriebenen städtebaulichen Konzeptes fortgeführt werden.

3. Finanzierung

Durch diesen Beschluss entstehen der Gemeinde keine Kosten.

15. Gewerbegebiet Trebur "Am Bessheimer Weg"

- Vergabe zur treuhänderischen Entwicklung des Gebietes


Zur Entwicklung des Gewerbegebietes „Am Bessheimer Weg“ in Trebur zur Bereitstellung von gewerblichen Bauflächen im Gemeindegebiet soll ein Unternehmen beauftragt werden, welches die Gemeinde im Sinne einer treuhänderischen Baulandentwicklung bei diesem Vorhaben unterstützt.
Die Gemeindevertretung beschließt mit 29 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme, aufgrund der
eingereichten Bewerbungs-unterlagen, der Präsentationen im Ausschuss für Bau, Landwirtschaft, Umwelt und Energie am 13.01.2021 sowie der insgesamt dargelegten Qualifizierung des Unternehmens der ZSE Immobilien – Zukunft Stadtentwicklung den Zuschlag zu erteilen.
Finanzielle Auswirkungen entstehen für die Gemeinde erst beim Verkauf der vollständig erschlossenen Grundstücke. Dann wird eine Verrechnung des erzielten Verkaufspreises mit dem angesetzten Entwicklungshonorar vorgesehen.

15.1. Antrag der GLT-Fraktion vom 19.05.2021, lfd. Nr. 1587, Ergänzung: Entwicklung Gewerbegebiet "Am Bessheimer Weg"


Der Ergänzungsantrag der GLT-Fraktion lautet entsprechend des Änderungsantrages der
FW-Fraktion, wie in der Ausschusssitzung am 19.05.2021 empfohlen, nunmehr wie folgt:

1. Für das Gewerbegebiet ist insgesamt eine bestmögliche C02-Bilanz anzustreben. Die Verwendung von Erdwärme aus erfolgten Tiefenbohrungen in Richtung Nauheim soll nach Möglichkeit zur Versorgung des Gebietes verwendet werden.

2. Für die Gebäude ist größtmögliche Versorgung aus erneuerbaren Energien vorzusehen.

PV-Anlagen, Erdwärme, Gründächer usw. sind immer dann einzuplanen, wenn keine zwingenden Gründe, wie z.B. Lage, Statik, Verschattung usw. entgegenstehen.

3. Einzelne Parzellen/Unternehmen, Verbünde oder das gesamte Gebiet nutzt das Niederschlagswasser als Brauchwasser (z.B. durch Zisternen) und/oder stellt alle dafür geeigneten zu bebauenden Flächen, insbesondere Parkflächen, wasserdurchlässig her.

4. Bei der Bebauung sollen Synergieeffekte (z.B. bei Parkplätzen, wenn ein Unternehmen sie nachts und eines sie tagsüber benötigt) genutzt werden.

5. Bebauung, die ausschließlich für Logistik und/oder Lagerhaltung genutzt wird, ist ausgeschlossen.

6. Es wird insgesamt die e-Mobilität berücksichtigt und dafür Lade- und/oder

Schnelladestationen hergestellt.

7. Gefährdete Arten sind (zum Beispiel durch Nistkästen/Rückzugsorte u.Ä.) zu unterstützen.

8. Die ebenerdigen Grünflächen werden in enger Abstimmung mit den entsprechenden

Stellen der Gemeindeverwaltung wie dem Umweltbereich beplant und ausgeführt.

9. Es erfolgt eine regelmäßige Darstellung des Projektverlaufs im Ausschuss BLUE,

jedoch mindestens halbjährlich“.

Der Antrag wird mit 29 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme angenommen.

15.2. Antrag der FWT-Fraktion vom 19.05.2021, lfd. Nr. 1588, Änderung zum GLT Antrag

1587, Entwicklung Gewerbegebiet "Am Bessheimer Weg"


Der Änderungsantrag der FW-Fraktion wurde modifiziert übernommen und ist somit erledigt.16. Bebauungsplan Astheim - 4. Änderung des Bebauungsplans

"Gewerbegebiet Astheim"

1. Beschluss über die Prüfung der während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen

2. Satzungsbeschluss des Bebauungsplans gemäß § 10 BauGB

 

1. Beschluss über die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB abgegebenen Stellungnahmen

Die als Anlage beigefügte Beschlussvorlage über die Prüfung und Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans, im Rahmen des Aufstellungsverfahrens nach
§ 13a BauGB, wird mit 30 Ja-Stimmen beschlossen.

2. Satzungsbeschluss des Bebauungsplans gemäß § 10 BauGB

Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Astheim“ – 4. Änderung wird mit 30 Ja-Stimmen als
Satzung beschlossen (Stand: Mai 2021).

3. Finanzierung

Durch diesen Beschluss entstehen der Gemeinde keine Kosten.

17. Grundstücksverkauf Gemarkung Trebur Flur 26 Flurstück 9 und 10


Die Gemeindevertretung beschließt mit 29 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme wie folgt:
Die Grundstücke Gemarkung Trebur, Flur 26, Flurstück 9 mit 584 qm und Flurstück 10 mit 587 qm wird an Herrn Björn Reith, Hauptstraße 1, 65468 Trebur, zu einem Kaufpreis von 6.156,00 EUR verkauft. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
32 qm zu 50,00 EUR/qm für eine gewerbeähnliche Grundstücksnutzung und 1.139 qm zu 4,00
EUR/qm, da reine Ackerfläche. Sämtliche mit dem Grundstücksverkauf verbundene Kosten gehen zu
Lasten des Grundstückserwerbers.
Herr Reith wird einen Teil der Fläche von 32 qm zwecks Errichtung eines BOS-Digitalfunkmastes an das Land Hessen verpachten.
Die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) hat auf Grund mehrerer Fehlermeldungen bezüglich Sprechfunk und Alarmierung seitens der Feuerwehr und des Rettungsdienstes den Bereich zwischen Groß-Gerau und Rüsselsheim flächendeckend anhand von Messungen überprüft. Die Analyse der Überprüfung ergab eine Unterschreitung der geforderten Versorgungsgüte in Teilen von Astheim, Trebur und Nauheim. Wegen technischer Vorgaben müssen alle drei Ortsteile von nur einer TETRA-Basisstation versorgt werden. Entsprechend wurde der Standort in der Mitte zwischen Nauheim und Trebur/Astheim ermittelt.
Sollte aus nicht vorhersehbaren Gründen der Bau des Digitalfunkmastes nicht vollzogen werden, wird Herrn Reith der Mehrbetrag für den Grundstücksteil, welcher für die gewerbeähnliche Nutzung vor- gesehen war, erstattet. Der Erstattungsbetrag beträgt dann 1.472,00 EUR, dies entspricht einer Erstattung von 46,00 EUR/qm.
Das Grundstück Gemarkung Trebur, Flur 26, Flurstück 9 ist im Anlagevermögen mit 1,00 EUR bewertet. Das Grundstück Gemarkung Trebur, Flur 26, Flurstück 10 ist im Anlagevermögen nicht bewertet.
Die Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf in Höhe von 6.156,00 EUR werden bei dem Produkt
55-5520-01 (Ausbau u. Unterhaltung Wasserläufe, Gewässer, etc.) und dem Sachkonto 0501020 (Abgänge unbebaute Grundstücke) gebucht. Die Investitionsnummer lautet I-08-0003.

Der außerordentliche Ertrag in Höhe von 6.155,00 EUR wird auf dem Produkt 55-5520-01 (Ausbau u. Unterhaltung Wasserläufe, Gewässer, etc.) und dem Sachkonto 5910000 (Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen) gebucht.
Das öffentliche Interesse nach § 109 HGO wird somit gewahrt.

18. Antrag der GLT-Fraktion vom 12.05.2021, lfd. Nr. 1585, Betreuungsgebühren


Die Gemeindevertretung beschließt mit 29 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme den Antrag zur Beratung in den Ausschuss Arbeit, Soziales, Kultur und Sport zu verweisen.

19. Prüfantrag der GLT-Fraktion vom 12.05.2021, lfd. Nr. 1586, Defizite von Kindern und Jugendlichen


Frau Bunk, GLT-Fraktion, stellt nachstehenden Prüfantrag vor:

„Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Der Gemeindevorstand wird aufgefordert, im Rahmen des Bundes-und Landesprogramms "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" Maßnahmen vor Ort zu prüfen, die von dem genannten Programm gefördert werden. Dabei ist der voraussichtliche Aufwand zur Beantragung und der Förderbetrag Teil der Prüfung.

Es werden insbesondere folgenden Punkte geprüft, die je nach gesetzlicher Ausgestaltung von der

Gemeinde beanspruchbar sind.

1. Ferien-, Freizeit und außerschulische Angebote wie Kinder-und Jugendfreizeiten inkl. einem erweiterten Ferienspieleangebot. Mögliche Förderungen könnten hier die Ferienbetreuung, die Ferienspiele, die Kinder-und Jugendförderung der Gemeinde sowie die Erweiterung der Betreuung (sowohl zeitlich wie inhaltlich) sein.

2. Bürgerschaftliches Engagement und das Ehrenamt für Kinder und Jugendliche, wobei insbesondere die Sport-, Sozial-und Naturschutzverbände zu berücksichtigen sind. Förderungen könnten hier im Bereich der politischen Beteiligung der Kinder und Jugendlichen bestehen, beispiels- weise bei der Umsetzung der Ergebnisse des Beteiligungsprojekts über tricider (vgl. Ausschuss- sitzung vom 30.10.2019) sein.

3. Kinder und Jugendliche im Alltag und in der Schule begleiten und unterstützen. Hier könnten mögliche Förderungen im Bereich der Mentor*Innen an Schulen und verstärkter Schulsozialarbeit umgesetzt werden (in Kooperation mit oder durch Federführung des Kreises Groß-Gerau).

Das Prüfungsergebnis wird im zuständigen Ausschuss ASKS vorgestellt“.

Der vorgenannte Prüfantrag der GLT-Fraktion wird mit 30 Ja-Stimmen angenommen.

20. Mehrausgaben nach § 100 HGO; Ortsumgehung Trebur und CAD- Software


Nach kontrovers geführter Debatte beschließt die Gemeindevertretung nachstehende Beschluss- vorlage wie folgt:
1. Die Gemeindevertretung beschließt mit 26 Ja-Stimmen bei 4 Enthaltungen Mehrausgaben in Höhe von insgesamt 100.000 Euro im Produkt 51-5110-01 (räumliche Planung und Entwicklungsmaßnahmen) Sachkonto 6120000 (Entwicklungs-, Versuchs- und Konstruktions- arbeiten durch 3.), für die Beauftragung erforderlicher Planungs- und Gutachterleistungen im Rahmen der Schaffung von Baurecht für die Ortsumgehungsstraße Trebur.

Die Mehrausgaben auf dem Sachkonto sind unabweisbar, da sie zur Erlangung des Baurechts für die Ortsumgehungsstraße notwendig sind. Die Mehrausgaben sind unvorhersehbar, da letztes Jahr eine Abschätzung, ob in diesem Jahr bereits Planungs- und Gutachterleistungen beauftragt werden können, nicht möglich war.
Die Mehrausgaben werden durch nicht benötigte Mittel im Produkt 54-5410-01 (Bau- und Unter- haltungsarbeiten an Gemeindestraßen) Sachkonto 6165000 (Instandhaltung) gedeckt.
2. Die Gemeindevertretung beschließt mit 26 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei

3 Enthaltungen Mehrausgaben in Höhe von 8.097,95 Euro im Produkt 51-5110-01 (räumliche

Planung und Entwicklungsmaßnahmen) für die Anschaffung von Lizenzen für eine
CAD-Software, welche für die Erstellung bzw. Anpassung von Unterlagen in Zusammenhang mit der Baurechtschaffung der Ortsumgehungsstraße Trebur verwendet wird. Die Kosten von ca.
8.097,95 Euro für die Anschaffung der Lizenzen werden über das Sachkonto 0242010 (Zugänge
DV-Software, Inv.-Nr.: I-21-0043) abgerechnet.
Die Mehrausgaben sind unabweisbar, da für die Aufbereitung öffentlichkeitswirksames Karten- material erforderlich ist. Die Mehrausgaben sind unvorhersehbar, da vorab nicht bekannt war, dass mit dem bisher verwendeten CAD-Programm eine entsprechende Karten- erstellung/Überarbeitung nicht möglich ist.
Die Mehrausgaben von 8.097,95 € werden durch nicht benötigte Mittel im Produkt 51-5110-01 (räumliche Planung und Entwicklungsmaßnahmen) Sachkonto 0501010 (Zugänge unbebaute Grundstücke), Inv.-Nr.: I-08-0046 „Grundstückserwerb für die Ortsumgehung“ gedeckt.

21. Anfragen der Fraktionen


Es liegen keine Anfragen vor.
Trebur, 31.05.2021

Dr. Andreas Mars Vorsitzender der Gemeindevertretung

Bianca Kunert
Schriftführer/in
Die Anlagen zu den Tagesordnungspunkten 7 bis 9, 12 und 16 können im Rathaus Trebur, 1. Stock, Zimmer 16 eingesehen werden.

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