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Bekanntmachung „Astronomiepark Trebur"

Das Logo der Gemeinde Trebur zeigt 4 Farbbalken Blau, Orange, Rot und Grün unterbrochen durch den Schriftzug "Gemeinde Trebur"

Bekanntmachung
Gemäß § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird bekanntgemacht, dass der Beschluss
über die vereinfachte Umlegung vom 20.10.2021
in der Gemarkung: Trebur
Flur: 1 u. 3
Verfahrensgebiet:. „Astronomiepark Trebur"
am 28.11.2021 unanfechtbar geworden ist.

Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der neuen Grundstücke ein (§ 83 Abs. 2 Baugesetzbuch).

Soweit im Beschluss über die vereinfachte Umlegung nach § 80 Abs. 2 Baugesetzbuch nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteilen und Grundstücken lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder
einseitig zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke werden Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugeteilt werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke (§ 83 Abs. 3 Baugesetzbuch).

Die vereinbarten und festgestellten Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung
fällig.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Gemeinde Trebur, Herrngasse 3, 65468 Trebur, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.


Trebur, den 29.11.2021

Gemeindevorstand der Germeinde Trebur

Jochen Engel, Bürgermeister

 

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