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Bauleitplanung Trebur-Hessenaue

Bauleitplanung Trebur-Hessenaue

Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Feldstraße -Wohnen am See, Ortsteil Hessenaue

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat mit Verfügung vom 16.12.2022 die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Trebur für den Bereich „Feldstraße-Wohnen am See“, Ortsteil Hessenaue gemäß § 6 BauGB genehmigt.

Der räumliche Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes „Feldstraße-Wohnen am See“ liegt südöstlich der Ortslage Hessenaue, direkt an der Feldstraße. Das Flurstück 4/1 in der Gemarkung Hessenaue wird von einem See dominiert und misst insgesamt eine Fläche von 14.889 m².

Die Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung inkl. Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung können bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Trebur, Rathaus Trebur, Zimmer 14 (Erdgeschoss), Herrngasse 3, 65468 Trebur und auf der Internetseite der Gemeinde Trebur (www.trebur.de) sowie im Zentralen Internetportal für die Bauleitplanung des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) von jedermanneingesehen werden. Über deren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Die Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.

Es wird gemäß § 215 BauGB darauf hingewiesen, dass

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung der o.g. Vorschriften begründen soll, ist darzulegen.

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Trebur

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