Hintergrundbild

Bauleitplanung Trebur Ortsteil Geinsheim

B-Plan Geltungsbereich

2. Änderung des Bebauungsplans „Bannzäune-Lochweg“ (Bereich Friedhof)

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) BauGB

Die Gemeindevertretung hat am 26.11.2021 den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplans „Bannzäune-Lochweg“ (Bereich Friedhof) gemäß § 2 (1) BauGB gefasst. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB bekannt gemacht.

Anlass und Ziel des Bebauungsplans

Anlass der Bebauungsplanänderung stellt der anhaltend hohe Bedarf an neuem Wohnraum innerhalb der Großgemeinde dar. Im Innenbereich bestehen keine Bauplätze im Eigentum der Gemeinde, die zur Deckung des Wohnraumbedrafs herangezogen werden können. Ferner wird eine bauliche Erweiterung der Gemeinde in den Außenbereich hinein aufgrund des Frankfurter Flughafen und die damit verbundene Siedlungsbeschränkungszone stark eingeschränkt. Entsprechend ist es Ziel der Gemeinde mit der Bebauungsplanänderung im Innenbereich einen Teil der Erweiterungsfläche des Friedhofs in Geinsheim, welche als Friedhofserweiterung zukünftig nicht mehr vollumfänglich benötigt wird, mit einem Wohngebiete zu überplanen, um den bestehenden Wohnraumbedarf teilweise zu decken.

Geltungsbereich des Bebauungsplans

Der Geltungebreich der vorliegenden Bebauungsplanänderung umfasst das Flurstück 402/3 teilweise in der Flur 1, Gemarkung Geinsheim und kann der nachfolgenden Abbildung entnommen werden.

Online-Services

Einwohnermeldeamt