Frau Gerda Jähnke, 65468 Trebur hat durch schriftliche Erklärung auf ihr Mandat als Gemeindevertreterin in der Gemeindevertretung der Gemeinde Trebur verzichtet.
Gemäß §§ 33 Abs. 1, 34 Abs. 3 Satz 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich das Ausscheiden von Frau Gerda Jähnke aus der Gemeindevertretung der GemeindeTrebur festgestellt.
Entsprechend des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) ist Herr Bruno Dietz, 65468 Trebur mit Wirkung vom 20.04.2017 als Gemeindevertreter in die Gemeindevertretung der Gemeinde Trebur nachgerückt.
Gegen diese Feststellungen kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§25 (1) KWG). Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin der Gemeinde Trebur, Herrngasse 3, 65468 Trebur einzureichen.
Innerhalb der Einspruchsfrist ist der Einspruch im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 (2) KWG).
Trebur, 28.04.2017
Ute Filler
Wahlleiterin der Gemeinde Trebur