Keine Sondernutzungserlaubnis für private Ladekabel auf Gehwegen
Die Gemeinde Trebur weist darauf hin, dass das Verlegen privater Ladekabel über öffentliche Gehwege zum Laden von Elektrofahrzeugen nicht erlaubt ist.
Auch bei Verwendung von Kabelbrücken kann eine erhebliche Stolper- und Unfallgefahr nicht ausgeschlossen werden. Besonders für mobilitätseingeschränkte Personen stellen solche Hindernisse eine Barriere dar, die den sicheren und barrierefreien Zugang zu öffentlichen Wegen erheblich beeinträchtigen kann.
Die Entscheidung basiert auf den geltenden straßenrechtlichen Vorgaben sowie der Verantwortung der Gemeinde, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten und die uneingeschränkte Nutzbarkeit öffentlicher Verkehrsflächen sicherzustellen.
So nachvollziehbar der Wunsch ist, das eigene Elektrofahrzeug möglichst wohnungsnah zu laden, kann dies jedoch ausschließlich auf dem eigenen Grundstück erfolgen. Alternativ kann ein Laden an den öffentlichen Ladesäulen erfolgen, deren weiteren Ausbau die Gemeinde Trebur als übergeordnetes Ziel weiter im Blick behält.
Wir danken für Ihr Verständnis.