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Wichtige Hinweise für Hundehalterinnen und Hundehalter unserer Gemeinde Trebur

Auf dem Bild sind 2 Bauhofsmitarbeiter zusehen, die nach dem Mähen voller Hundekot sind

Die Gemeinde möchte alle Hundehalterinnen und Hundehalter freundlich daran erinnern, ihrer Verantwortung im Umgang mit ihren Vierbeinern gerecht zu werden.

Zum Schutz aller Bürgerinnen und Bürger – sowie deren 4- beinigen Begleitern – gelten folgende Regelungen:

  • Steuermarke mitführen: Bitte führen Sie beim Spaziergang stets die gültige Steuermarke Ihres Hundes mit.
     
  • Listenhunde: Für sogenannte Listenhunde ist zusätzlich der Sachkundenachweis sowie die Haltungserlaubnis mitzuführen – dies ist gesetzlich vorgeschrieben und auf Verlangen der Ordnungskräfte vorzuzeigen.
     
  • Sicheres Führen: Hunde sind so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder anderen Tieren besteht. Ein unbeaufsichtigtes Freilaufenlassen ist zu vermeiden.
     
  • Hundekot entsorgen – der Umwelt zuliebe: Damit unsere Gehwege, Grünflächen und Spielplätze sauber bleiben, bitten wir Sie, Hinterlassenschaften Ihrer Hunde ordnungsgemäß zu entsorgen. Dafür hat die Gemeinde neue Hundekotbeutel-Spender im Ortsgebiet bereitgestellt – wir bitten um Nutzung dieser praktischen und umweltfreundlichen Lösung.

Ein respektvolles und verantwortungsvolles Miteinander macht unsere Gemeinde lebenswerter – für alle.
Der Außendienst ist angehalten diese Regelungen zu kontrollieren und Verstöße zu verwarnen.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Ihre Gemeindeverwaltung