Aufgrund des § 6 Abs. 1 des Hessischen Ladenschlussgesetzes (HLöG) wird auf Antrag des Gewerbevereins Trebur e.V. folgender verkaufsoffener Sonntag festgesetzt:
29.06.2025 Treburer Höfeflohmarkt
21.09.2025 Heimatshoppen mit Fahrradflohmarkt
02.11.2025 Künstlermarkt im Rathaus
An diesen Tagen dürfen Verkaufsstellen für Waren aller Art im Ortsteil Trebur offengehalten werden. Die Öffnungszeiten dürfen sechs zusammenhängende Stunden nicht überschreiten und müssen spätestens um 20 Uhr enden. Weiterhin sollen die Öffnungszeiten außerhalb des Hauptgottesdienstes liegen.
Fachdienst 2.1
Sicherheit, Ordnung und Bürgerservice