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Sanierungsgebiet „Trebur – Ortskern"

Sanierungsgebiet „Trebur – Ortskern"

Bekanntmachung über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB zwecks Festlegung eines Sanierungsgebietes

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 15.03.2024 für das im Übersichtsplan dargestellte Gebiet „Trebur – Ortskern“ den Einleitungsbeschluss für die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394)) zwecks Festlegung eines Sanierungsgebietes wie folgt gefasst:

Die Gemeindevertretung beschließt:

Für das im beiliegenden Lageplan vom 30.11.2023 dargestellten Gebiet (Integriertes energetisches Quartierskonzept) „Trebur – Ortskern“ den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 BauGB.

Das geplante Sanierungsgebiet wurde als städtebauliches und energetisches Problemgebiet ermittelt. Der Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen wird ortsüblich im Mitteilungsblatt bekannt gegeben. Auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB wird hingewiesen.

Der Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen finden die §§ 137, 138 und 139 BauGB über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen, die Auskunftspflicht und die Beteiligung und Mitwirkung der öffentlichen Aufgabenträger Anwendung.

Erläuterung:

Im Rahmen des Prozesses zur energetischen Stadterneuerung soll der Ortskern von Trebur nachhaltig gestärkt und nachhaltig zu einem attraktiven Wohnstandort entwickelt werden. Ziel ist es, bauliche, energetische und klimatische Missstände zu beheben, das Stadtbild aufzuwerten und den Ortskern nachhaltig zu stärken.

Mit den Vorbereitenden Untersuchungen beabsichtigt die Gemeinde Trebur zu prüfen, ob zur Unterstützung der Entwicklungsziele für das Gebiet „Trebur – Ortskern“ oder Teile davon eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme durchzuführen ist. Die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen liefern die Grundlage für eine Entscheidung, ob die Voraussetzungen für die Festlegung eines Sanierungsgebiets als Satzung (Sanierungssatzung) nach § 142 BauGB und die Sanierungsdurchführung vorliegen.

Der Beschluss über die Vorbereitenden Untersuchungen ist nicht gleichbedeutend mit der förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes. Die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes bedarf eines gesonderten Beschlusses.

Bei der Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen ist die Gemeinde Trebur auf die Mitwirkung der Betroffenen angewiesen.

Hinweise

  1. Die vorbereitenden Untersuchungen sind nach § 141 Abs. 1 BauGB vor der Festlegung eines Sanierungsgebietes durchzuführen, um Beurteilungsgrundlagen über die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen zu gewinnen.
  2. Auf die Auskunftspflicht gemäߧ 138 BauGB werden Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteiles Berechtigte sowie ihre Beauftragten hingewiesen

Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebietes gehen aus dem beigefügten Kartenausschnitt hervor.

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