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Regierungspräsidium Darmstadt

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Planfeststellungsverfahren für die Änderung der mit Plangenehmigung von 22.04.1999 und mit Planfeststellungsbeschluss vom 30 Juni 2008 festgelegten maximalen Abbauteufe von 22 Meter unter Geländeoberkante auf bis zu 37 Meter unter Geländeoberkante in einem Teilbereich des  Quarzsand- und –kiestagebaus Kiebertsee der Dyckerhoff Kieswerk Trebur GmbH & Co. KG, Trebur.

Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und der festgestellten Planunterlagen gemäß § 74 Abs. 4 S. 2 und 3 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz

Am 27.06.2023 wurde der o. a. Sonderbetriebsplan vom Regierungspräsidium Darmstadt planfestgestellt. Das Änderungsvorhaben umfasst u. a. folgende Maßnahmen:

  1. Nachauskiesung auf einer Fläche von rd. 6,2 ha und der damit einhergehenden Vertiefung im westlichen Teil des Kiebertsees,

Folgende Grundstücke in der Gemeinde Trebur, Gemarkung Geinsheim sollen für die Nachauskiesung Inanspruch genommen werden:

Flur 12, Flurstücke 77/1 teilweise, 77/2 teilweise, 78 teilweise, 79 teilweise, 80/1 teilweise, 80/2 teilweise, 83/1 teilweise, 84/1 teilweise, 85 teilweise, 86 teilweise, und 87 teilweise.

Die erlassenen Nebenbestimmungen für die Beprobung der Beregnungsbrunnen, die Standsicherheit der Böschungen des Kiebertsees und die geforderte Umwallung erstrecken ich teilweise auf weitere Grundstücke in der Gemeinde Trebur, Gemarkung Geinsheim, Fluren 8, 11, 12 und 13.

Neben der Planfeststellung sind für das Vorhaben gemäß § 75 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) andere behördliche Entscheidungen nicht erforderlich.

Der Beschluss einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung und die festgestellten Planunterlagen liegen gemäß § 74 Abs. 4 S. 2 und 3 HVwVfG in der Zeit vom 18.07.2023 bis 01.08.2023 (2 Wochen lang) im Rathaus, Herrngasse 3, 65468 Trebur, Zimmer 7 während der Öffnungszeiten zur Einsicht aus. Der Beschluss einschließlich der wasserrechtlichen Erlaubnisse gilt mit Ende der Auslegung gegenüber den übrigen Betroffenen gemäß § 74 Abs. 4 S. 3 HVwVfG als zugestellt.

Mit Beginn und für die Dauer der Auslegung bei der Gemeinde Trebur, sind der Planfeststellungsbeschluss sowie die zugehörigen Antragsunterlagen gemäß § 27 a HVwVfG unter „> Veröffentlichungen und Digitales > Öffentliche Bekanntmachungen > Umweltrecht (https://rp-darmstadt.hessen.de/Veroeffentlichungen-und-Digitales/Oeffentliche-Bekanntmachungen/Umweltrecht) digital einsehbar.