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Öffentliche Bekanntmachung Dyckerhoff Kieswerk Trebur GmbH & Co. KG, Trebur

Öffentliche Bekanntmachung Dyckerhoff Kieswerk Trebur GmbH & Co. KG, Trebur

Planfeststellungsverfahren für die Änderung der mit Plangenehmigung von 22.04.1999 und mit Planfeststellungsbeschluss vom 30. Juni 2008 festgelegten maximalen Abbauteufe von 22 Metern unter Geländeoberkante auf bis zu 37 Metern unter Geländeoberkante in einem Teilbereich des Quarzsand- und –kiestagebaus Kiebertsee unter Inanspruchnahme folgender Grundstücke in der Gemeinde Trebur, Gemarkung Geinsheim, Flur 12, Flurstücke 77/1 teilweise, 77/2 teilweise, 78 teilweise, 79 teilweise, 80/1 teilweise, 80/2 teilweise, 83/1 teilweise, 84/1 teilweise, 85 teilweise, 86 teilweise, und 87 teilweise.

Erörterungstermin gemäß § 73 Absatz 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

Stand: 31.01.2023

Nach Beendigung der Auslegung der Planunterlagen und Ablauf der Einwendungsfrist ist gemäß § 73 Absatz 6 VwVfG beabsichtigt, die

  • rechtzeitig gegen das obige Vorhaben erhobenen Einwendungen gegen den Plan,
  • die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Absatz 4 Satz 5 VwVfG sowie
  • die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan

mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern.

Anderen Personen kann die Versammlungsleitung die Teilnahme gestatten, allerdings nur dann, wenn kein Beteiligter widerspricht (§ 68 Absatz 1 Satz 2 und 3 VwVfG).

Der Erörterungstermin findet

am 6. März 2023, beginnend ab 9 Uhr,

im Eigenheim Trebur | Saalbau, Astheimer Straße 55, 65468 Trebur statt.

Der Erörterungstermin ist beendet, wenn der Erörterungszweck erreicht ist und wird erforderlichenfalls auf Folgetage verlängert. Als Folgetag ist der 7. März 2023, am selben Ort, vorgesehen. Die Bekanntgabe der Verlängerung erfolgt ausschließlich im Erörterungstermin.

Der Erörterungstermin ist gemäß § 73 Absatz 6 in Verbindung mit § 68 Absatz 1 VwVfG nicht öffentlich. Die teilnahmeberechtigten Personen müssen sich daher mit einem gültigen Ausweisdokument ausweisen können. Bevollmächtigte Personen müssen eine Vollmacht vorlegen.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines / einer Beteiligten gemäß § 73 Absatz 6 Satz 6 in Verbindung mit § 67 Absatz 1 Satz 3 VwVfG auch ohne ihn / sie verhandelt und entschieden werden kann.

Für den Erörterungstermin ist nachfolgende vorläufige Tagesordnung vorgesehen. Änderungen der Tagesordnung werden ausschließlich im Erörterungstermin bekanntgegeben.

Vorläufige Tagesordnung (Änderungen bleiben vorbehalten):

  1. Einführung durch die Verhandlungsleitung
  2. Rechtliche Einführung zum Planfeststellungsverfahren
  3. Kurze Vorstellung des Vorhabens durch die Antragstellerin
  4. Erörterung der Stellungnahmen und Einwendungen
    4.1       Standsicherheit bisherige Uferböschungen/Rutschungen
    4.2       Standsicherheit bei Vertiefung
    4.3       Verkehrssicherheit Wege am Tagebaurand
    4.4       Verfüllung im Bereich der Rutschung
    4.5       Abbautiefe/Überbaggerung
    4.6       Standsicherheit des Deiches
    4.7       Einfluss Vertiefung auf Ortsbebauung, landwirtschaftliche Flächen bei Hochwasserereignissen
    4.8       Hydrogeologisches Gutachten/Kommunales Grundwasser
    4.9       Salzwasserproblematik
    4.10     Lärm- und Staubbelastung
    4.11     Brandschutz
    4.12     Kampfmittel
    4.13     Überwachung
    4.14     Haftung
    4.15     Verkehr
    4.16     Verlust Naherholungsgebiet
    4.17     Verfahren (UVP, UVP-Vorprüfung etc.)
    4.18     Sonstiges
    4.19     Keine Bedenken, nicht zuständig
  5. Schlusswort der Verhandlungsleitung

Diese Bekanntmachung ist gemäß § 27 a VwVfG auch unter https://rp-darmstadt.hessen.de im Bereich Veröffentlichungen und Digitales > Öffentliche Bekanntmachungen > Umweltrecht digital einsehbar.

Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung Umwelt Wiesbaden
Aktenzeichen: RPDA - Dez. IV/Wi 44-76 d 06/16-2019/10

Wiesbaden, den 31.01.2023

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