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Maßnahmen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest

Auf diesem Bild sehen sie ein Wildschwein - Den Text entnehmen Sie bitte aus der Nachricht
Das Bild zeigt ein Auffälliges Hinweisschild, das vor der "Afrikanische Schweinepest" warnt. Im oberen Drittel ist der Text "Afrikanische Schweinepest - Infektionsgebiet" zu lesen, darunter steht die Aufforderung "Wege nicht verlassen! Hunde anleinen!". Neben dem Text befindet sich ein QR-Code-Quadrad mit einer URL für weitere Informationen

Die Eindämmung der Afrikanischen Schweinpest (ASP) beschäftigt uns im Kreis Groß-Gerau bereits seit zwei Monaten.

Da viele Menschen nicht direkt betroffen sind, - das Virus schadet der Gesundheit von Menschen und anderen Tieren nicht -, ist die Brisanz und Notwendigkeit der ergriffenen Maßnahmen nicht immer erkennbar und zu verstehen.

Darum ist es wichtig, dass möglichst viele Menschen über die Krankheit ASP Bescheid wissen und ihr Verhalten entsprechend anpassen.

Das Virus hat eine hohe Stabilität: bis zu 11 Tage im Kot, bis zu 15 Wochen in gekühltem Fleisch, bis zu 6 Monate in konserviertem Schinken (getrocknet, gesalzen; in Parma-Schinken sogar über ein Jahr), bis zu 18 Monate in gekühltem Blut, bis zu 70 Tage in Blut bei Raumtemperatur, viele Jahre in tiefgefrorenen Schlachtkörpern. Außerdem übersteht das ASP-Virus den Verwesungsprozess, kann also je nach Außentemperatur in Kadavern über Wochen und Monate überleben. Diese Langlebigkeit erklärt auch, warum Maßnahmen erst wieder gelockert werden können, wenn im Kreisgebiet über mehrere Monate keine von ASP befallenen Tiere mehr entdeckt wurden.

Damit die weitere Ausbreitung der ASP verhindert wird, können auch Sie unterstützend mitwirken:

Wildschweine sollen nicht aus ihren angestammten Gebieten verscheucht werden, damit infizierte Tiere das Virus nicht noch weiter in andere Zonen tragen. Genau deshalb bestehen die Anleinpflicht für Hunde (Leine maximal 5 Meter lang) und das Wegegebot bei allen Freizeitaktivitäten außerhalb der Ortslage - ob es nun Angeln, Pilze sammeln, Rad fahren oder Reiten betrifft. Außerdem geht es darum, das Virus nicht über Schuhsohlen, Pfoten oder Gegenstände unbewusst weiterzutragen. Veranstaltungen im Außenbereich müssen beim Veterinäramt angemeldet werden. Auch Müll und Essenreste gehören nicht in die Landschaft. Wer der Leinenpflicht oder dem Wegegebot nicht nachkommt oder gegen ein Veranstaltungsverbot verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Gerade für landwirtschaftliche Betriebe kann die ASP existenzbedrohend sein. Können wir die Afrikanische Schweinepest nicht eindämmen, müssen wir noch viel länger mit diesen unangenehmen Maßnahmen leben.

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.

Wollen Sie mehr zur ASP wissen? Der Kreis Groß-Gerau hat eine Seite mit umfangreichen Informationen sowie Antworten auf häufige Fragen eingerichtet. Mehr hier: https://www.kreisgg.de/ordnung/verbraucherschutz/afrikanische-schweinepest-im-kreis-gross-gerau