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Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Das Bild zeigt das Deckblatt des Haushaltsplanes 2022, Anzeigt sind 4 Wappen der Großgemeinde

Haushaltssatzung der Gemeinde Trebur für das Haushaltsjahr 2022

1. Haushaltssatzung

I. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Vorschriften aus Anlass der Corona-Pandemie vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915) hat die Gemeindevertretung am 15.07.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

 

 

  

 

im Ergebnishaushalt

 

 

 

 

im ordentlichen Ergebnis

 

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

-29.496.523 €

 

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

30.037.583 €

 

mit einem Saldo von

541.060 €

 

 

 

 

im außerordentlichen Ergebnis

 

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

-558.614 €

 

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 €

 

mit einem Saldo von

-558.614 €

 

 

 

 

mit einem Überschuss von

-17.554 €

 

  

 

  

 

im Finanzhaushalt

 

 

 

 

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

 

 

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

651.373 €

 

 

 

 

und dem Gesamtbetrag der

 

 

 

 

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.184.778 €

 

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-4.758.150 €

 

mit einem Saldo von

-2.573.372 €

 

 

 

 

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 €

 

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-594.455 €

 

mit einem Saldo von

-594.455 €

 

 

 

 

Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

-2.516.454 €

 

  

 

festgesetzt.

 

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2022 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 11.450.000 Euro festgesetzt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
    a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf            600 %
    b )für Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                                    711 %
  2. Gewerbesteuer auf                                                                                    400 %

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

Die Umsetzung von Planstellen aufgrund organisatorischer Veränderungen ist in dem dafür erforderlichen Umfang zulässig. Die Umsetzungen sind in den Stellenplan der nächsten Haushaltssatzung aufzunehmen.

§ 8

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von mehr als 20.000 € gelten als erheblich im Sinne des § 100 HGO.

Trebur, den 15.07.2022

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Trebur

Jochen Engel
Bürgermeister

 

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

I. Genehmigung:

Hiermit genehmige ich gemäß § 97a HGO den in § 3 der Haushaltssatzung der Gemeinde Trebur für das Haushaltsjahr 2022 festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

11.450.000,00 €
(in Worten: „Elf Millionen Vierhundertfünfzigtausend Euro“).

Groß-Gerau, den 22.07.2022                       

Thomas Will
(Landrat des Kreises Groß-Gerau)

 

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 26.07.2022 bis 05.08.2022 im Rathaus

an der Informationszentrale (Erdgeschoss), zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

Montag, Dienstag, Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag, Donnerstag von 14 Uhr bis 18 Uhr

Trebur, den 25.07.2022  
                                                     
Jochen Engel
Bürgermeister

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