- Beschluss der Gemeindevertretung über die Feststellung des Jahresabschlusses und der Behandlung des Jahresergebnisses aus dem Wirtschaftsjahr 2022
- Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
- Öffentliche Auslegung des Berichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022
Laut Hessischen Eigenbetriebsgesetz § 27 Abs. 4 ist der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses an 7 Werktagen öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung erfolgt im Rathaus der Gemeinde Trebur, Herrngasse 3, (KG - Westflügel, Zimmer 0.18, Frau Fußbroich), 65468 Trebur.
Die Auslegung beginnt von Montag, den 17. Juni 2024 bis einschließlich Dienstag, den 25. Juni 2024.
Gemeindewerke Abwasserbeseitigung Trebur
i.A. Pfeffer, Betriebsleiter