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Amtliche Bekanntmachung | Ausscheiden und Nachrücken von Gemeindevertretern

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Frau Lisa Hartl, Neckarstraße 5, 65468 Trebur hat durch schriftliche Erklärung auf ihr Mandat als Gemeindevertreterin in der Gemeindevertretung der Gemeinde Trebur verzichtet.

Gemäß §§ 33 Abs. 1, 34 Abs. 3 Satz 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich das Ausscheiden von Frau Lisa Hartl aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Trebur festgestellt.

Entsprechend des Wahlvorschlages der Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) ist Herr Thomas Bender, Ginsheimer Straße 12, 65468 Trebur mit Wirkung vom 06.02.2024 als Gemeindevertreter in die Gemeindevertretung der Gemeinde Trebur nachgerückt.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§25 (1) KWG). Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter der

Gemeinde Trebur, Herrngasse 3, 65468 Trebur einzureichen.

Innerhalb der Einspruchsfrist ist der Einspruch im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 (2) KWG).

Trebur, 06.02.2024

Bernhard Wambold
Wahlleiter der Gemeinde Trebur

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