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Realsteuerhebesätze

Was sind Realsteuerhebesätze?

Realsteuern sind Steuern, die vom Eigentümer einzelner Vermögensgegenstände (z. B. Grundstücke, Gewerbebetrieb) erhoben werden. Bei den Realsteuern (auch Objektsteuern genannt) spielen die persönlichen Verhältnisse keine Rolle; sie knüpfen an das Objekt an. Realsteuern sind die Grundsteuer und die Gewerbesteuer.

Grundsteuer

Steuerpflichtig sind die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft mit Grundsteuer A sowie bebaute und bebaubare Grundstücke mit Grundsteuer B. Grundlage für die Veranlagung der Grundsteuer A und B durch die Gemeinde sind die Messbetragsmitteilungen des Finanzamtes. Die Gemeinde multipliziert die Steuermessbeträge mit dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Hebesatz.

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer basiert seit 1998 ausschließlich auf dem Gewerbeertrag. Grundlage für die Veranlagung sind auch hier die Messbetragsmitteilungen des jeweiligen Finanzamtes. Die Gemeinde multipliziert die Steuermessbeträge mit dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Hebesatz und erlässt dann den Gewerbesteuerbescheid. Da die Gewerbesteuer zunächst nur vorläufig erhoben wird, wird die Steuerschuld später im Wege der Veranlagung endgültig festgesetzt.
 

GrundsteuerRealsteuerhebesatz 2022  
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe600 %  
b) für Grundstücke711 %  
    
Gewerbesteuer400 %

 

 

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