Es liegt eine neue Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung vom 18. September vor. Demnach bleibt die Leinenpflicht für Hunde in den als ASP-Hotspots geltenden vier Südkreis-Kommunen Gernsheim, Biebesheim, Stockkstadt
und Riedstadt sowie in Rüsselsheim südlich der Autobahn A60 wie gehabt bestehen. In den übrigen Orten und Gemarkungen – somit auch in Trebur – gilt sie nur noch in Waldgebieten.
Lediglich in diesen Waldgebieten müssen sich Spaziergänger auch weiterhin an das Wegegebot halten, in der Feldflur hingegen nicht mehr.