Hintergrundbild

Informationen zur Grundsteuerreform

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Hessische Steuerverwaltung hat im Juni 2022 damit begonnen, allen Eigentümerinnen und Eigentümern mit Grundbesitz in Hessen ein Schreiben mit weiteren Informationen zur Grundsteuerreform per Post zukommen zu lassen.

Wir möchten daran erinnern, dass die elektronische Abgabe der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 übermittelt werden muss.

Bei Fragen zur Grundsteuerreform steht Ihnen die hessenweit kostenlose Servicehotline unter 0800 522 533 5, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr und in den Monaten Juni und Juli zusätzlich samstags von 8 bis 13 Uhr, zur Verfügung.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform

 

Online-Services