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„3G“-Regelung bei öffentlichen Sitzungen der politischen Gremien

Das Logo der Gemeinde Trebur zeigt 4 Farbbalken Blau, Orange, Rot und Grün unterbrochen durch den Schriftzug "Gemeinde Trebur"

Ab sofort gelten für die Sitzungen der politischen Gremien folgende Regeln:

Die Vorsitzenden der Gemeindevertretung und der Ausschüsse weisen darauf hin,
dass aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie für Gäste und
Teilnehmende an politischen Sitzungen die „3G“-Regelung gilt (§ 16 Abs. 2
Coronavirus-Schutzverordnung i.V.m. § 58 Abs. 4 Hessische Gemeindeordnung).

Wer nicht vollständig geimpft ist oder nicht als genesen gilt, muss entweder ein
negatives Zertifikat einer offiziellen Test-Stelle vorlegen, das maximal 24 Stunden alt
ist, oder einen negativen PCR-Test vorweisen. Dieser darf nicht länger als 48
Stunden zurückliegen. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend.

Die Einhaltung der „3G“-Regelung wird vor dem Betreten des Sitzungssaals
kontrolliert.
Jede*r kann die Impf- oder Genesenenzertifikate oder auch die Testzertifikate digital
vorzeigen. Diese werden eingescannt und geprüft. Ein Nachweis in Papierform, wie
zum Beispiel der gelbe Impfausweis, ist ebenfalls zulässig.
In beiden Fällen muss jeweils ein Lichtbildausweis vorgelegt werden.

Wir bitten Sie, voraussichtlich aufkommende Wartezeiten bei der Einlasskontrolle
miteinzuplanen.

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