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Kaiser Arnulf von Kärnten und die Reichsversammlungen von 895 und 897
Nach seinem erfolgreichen Coup im Jahr 887 gegen Karl den Dicken in Trebur wird Arnulf von Kärnten noch im Winter 887 zum König des Westfrankenreiches gewählt. Unter den drei urkundlich bezeugten Aufenthalten Arnulfs in Trebur haben jene in den Jahren 895 (Synode und Reichsversammlung) sowie 897 (allgemeine Reichsversammlung) besondere Bedeutung. Bereits am 1. August 888 bestätigt der König in Trebur Bischof Chadolt von Novara den ihm von Karl lll. auf Lebenszeit verliehenen Hof Erchingen im Thurgau.
An der Synode und Reichsversammlung vom 5. bis 14. Mai 895 in der Pfalz Trebur nehmen neben Arnulf und seinem Gefolge mehr als 20 Bischöfe teil. Unter anderem werden Beschlüsse zum germanischen Recht und dem Kirchenrecht gefasst. Die Themen reichen von der Missachtung des Kirchenbanns bis hin Eherecht und vorsätzlichem Totschlag. Bei der Allgemeinen Reichsversammlung am 14. Juli 897 beurkundet Arnulf, mittlerweile römisch-deutscher Kaiser, eine Schenkung von Land im Ausgau.
Arnulf von Kärnten ist ein Ururenkel von Karl dem Großen. Er wird vermutlich um das Jahr 850 als unehelicher Sohn des ostfränkischen Königs Karlmann geboren und wächst in Moosburg auf. 876 wird er zum „Präfekt der östlichen Marken“ und nach dem Tod seines Vaters 880 zum Herzog von Kärnten ernannt. Arnulf strebt nicht die Herrschaft über das gesamte Frankenreich an, sondern beschränkt sich auf Ostfranken. Daher bestätigt er 888 auch Odo von Paris und 893 Karl den Einfältigen jeweils als westfränkische Könige.
Von Papst Formosus wird er im Februar 896 zum Kaiser gesalbt. Anfang der 890er-Jahre besiegt er bei Löwen (Flandern) die Normannen, was deren Raubzüge auf dem Reichsgebiet weitgehend beendet. Arnulf leidet vermutlich an Epilepsie – wie andere Karolinger auch. Er stirbt 899 an den Folgen eines Schlaganfalls und wird im Kloster St. Emmeram in Regensburg beigesetzt.

