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Grundsteuerreform

Sehr geehrte Eigentümerin, sehr geehrter Eigentümer,

wir möchten Sie frühzeitig über die neue Grundsteuer in Hessen informieren. Die neue Grundsteuer wird zwar erst ab dem Jahr 2025 eingeführt. Doch bereits im laufenden Jahr 2022 sind die Kommunen und die Finanzämter im Land darauf angewiesen, dass alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung Ihrem Finanzamt eine nur wenige Angaben umfassende Erklärung zum Grundsteuermessbetrag einreichen.

Die Hessische Steuerverwaltung wird allen Eigentümerinnen und Eigentümern mit Grundbesitz in Hessen voraussichtlich im Juni 2022 ein Schreiben mit weiteren Informationen zur Grundsteuerreform per Post zukommen lassen.

Zwei Checklisten und weitere Informationen weiter unten dienen zur Vorbereitung auf die Abgabe der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag.

 

Herunterladbare Dateien

AnsprechpartnerInnen

Silvia Bronner

Fachbereich:3 Allgemeine Verwaltung und Finanzen

Fachdienst: 3.2 Finanzverwaltung

Amt:Steueramt

Gebäude:Rathaus

Raum: 22 im OG

Dienstort:Herrngasse 3 65468 Trebur

Telefon: 06147 208-18

Telefax: 06147 3969

E-Mail: silvia.bronner(at)trebur.de

Ute Franzmann

Fachbereich:3 Allgemeine Verwaltung und Finanzen

Fachdienst: 3.2 Finanzverwaltung

Amt:Gemeindekasse

Gebäude:Rathaus

Raum: 25 im OG

Dienstort:Herrngasse 3 65468 Trebur

Telefon: 06147 208-32

Telefax: 06147 3969

E-Mail: ute.franzmann(at)trebur.de

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