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Neue Corona-Regeln für das Rathaus Trebur

Das Bild zeigt die Westseite des Rathauses Trebur.

Ab Montag, 10. Januar 2022 gelten für das Rathaus Trebur folgende Regeln:

Das Rathaus bleibt weiterhin geöffnet.

Bürger*innen müssen einen 3G -Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) am Eingang bereithalten und diesen bei der*dem zuständigen Sachbearbeiter*in am Arbeitsplatz vorlegen.

Wer nicht vollständig geimpft ist oder nicht als genesen gilt, muss entweder ein negatives Zertifikat einer offiziellen Test-Stelle vorlegen, das maximal 24 Stunden alt ist oder einen negativen PCR-Test vorweisen. Dieser darf nicht länger als 48 Stunden zurückliegen.

Die Vorlage der Impf- oder Genesenen-Nachweise oder auch die Testzertifikate sind in digitaler Form möglich. Ein Nachweis in Papierform (z. B. gelber Impfausweis) ist ebenfalls möglich. In beiden Fällen muss jeweils ein Lichtbildausweis vorgelegt werden.

Die Regelungen zur Testpflicht bei Kindern und Jugendlichen gilt analog der gesetzlichen Vorschriften des Landes Hessen. Das heißt, dass Kinder unter 6 Jahren generell von einer Testpflicht bereits befreit sind. Kinder ab dem 6. Geburtstag weisen ihre Testungen im Testheft nach, sofern sie noch nicht geimpft sind.

 

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