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Spaltung der lärmgeplagten Kommunen? Keineswegs

Was bisher geschah …

Einiges war seit 2001 ahnbar. Auch, dass es lauter werden würde. Dass jedoch schrittweise alle Abflüge in den Süden und und ein Großteil davon in den Südwesten geleitet werden sollten, erfuhren die Kommunen zum ersten Mal auf einem Informationsgespräch zum „1. Maßnahmepaket Aktiver Schallschutz“ am 7. Juli 2010 im DFS-Campus Langen. Im Podium unter anderem: Vertreter der Deutschen Flugsicherung, der Fluglärmkommissio, des Umwelt- und Nachbarschaftshauses, des Ökoinstituts Darmstadt, der Lufthansa und der Fraport. Hier erfuhren die erstaunten kommunalen Vertreter zum ersten Mal vom Segmentierten RNAV (GPS) Anflugverfahren – Nacht, Bevorzugter Bahnnutzung (DROps 25) – Start nach Westen Nacht, Bevorzugter Bahnnutzung (DROps 07) – Start nach Osten... Die Kommunen aus dem Kreis Mainz-Bingen und Oppenheim stellten die meisten Fragen und konstatierten, dass sie nicht einbezogen worden seien. Die Fragen der Gemeinde Trebur nach Sicherheitskonflikten im Süden (Kollision mit startenden Flugzeugen von der Startbahn West, Vogelschlag, Nähe zu Biblis) wurden nicht beantwortet.

Das 1. Maßnahmepaket
Nach genauer Studie des „1. Maßnahmepaketes Aktiver Schallschutz“ legten die Kreisstadt Groß-Gerau sowie die Kommunen Nauheim und Trebur eine „Gemeinsame Erklärung zum Hearing der Fluglärmkommission am 15. September 2010 vor. Darin hieß es: „Bereits aus grundsätzlichen Erwägungen heraus, sehen wir uns nicht in der Lage, dem vorliegenden ,Anti-Fluglärmpaket‘ zuzustimmen. Es kann nicht abgeschätzt werden, ob die jetzigen Maßnahmen für unsere Kommunen zumutbar sind. … 1. Das ,Maßnahmenpaket zum aktiven Schallschutz‘ sieht eine Umverteilung des Lärms vor, um vor allem sogenannte ,Hochbetroffene‘ zu entlasten. Das bedeutet Fluglärmentlastungen für die einen und zusätzliche Belastungen für die anderen. Die anderen, das sind vor allem bisher nicht oder nur gering von Fluglärm belastete Orte und Regionen. So werden Nauheim und in der Folge Groß-Gerau Nord sowie Trebur neu belastet und zwar in doppelter Hinsicht … Hinzu kommt zum zweiten die Belastung durch den Ausbau, da künftig im Südwesten des Flughafens eine neue Hauptabflugrichtung liegen wird. Die neue Flugroute Masir / Tabum wird für die Kommunen das Vielfache des bisherigen Fluglärms bringen - bis zu 14 dB(A) liegt die Steigerung am Tag. Eine derartige Lärmzunahme lässt sich nirgendwo anders in der Region festzustellen... Nach dem Maßnahmenpaket sollen nun noch weitere Belastungen für unsere Kommunen hinzukommen. Von daher geben wir den dringenden Hinweis, das Maßnahmenpaket dahingehend zu überarbeiten, dass eine Tendenz zur Erhöhung der lndexpunkte in unseren Kommunen ausgeschlossen wird … Mit dem Vorstehenden ist nicht nur die Unzulänglichkeit eines derartigen Maßnahmenpaketes in seiner jetzigen Konfiguration greifbar. Nein, schon der Ansatz ist verfehlt, da er ausschließlich auf Lärmverteilung setzt. Ein ,Anti-Fluglärmpaket‘ müsste sich beim Thema der Verteilung des Fluglärms in der Region vielmehr zuerst mit der Frage befassen, wie viel Wachstum des Flughafens den Anliegern zugemutet werden kann und an welchem Punkt auf Grund kollidierender Interessen dem Flughafen selbst die Beschränkung seines Wachstums auferlegt werden kann und muss. Dazu wäre als erstes die Abflugstrecke zwischen Nauheim und Königstädten Masir / Tabum zu überprüfen. Zu diesem Abflugverfahren hatte sich bereits im September 2000 der Fluglärmschutzbeauftragte des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung wie folgt geäußert: „ … ich teile Ihre Bedenken hinsichtlich der als Rohentwurf dargestellten Abflugstrecke im Zusammenhang mit der Ausbauvariante Nordbahn im Kelsterbacher Wald, zumal praktisch keine Lücke zwischen Rüsselsheim-Königstädten und Nauheim besteht." Dennoch befindet sich die Abflugroute zwischen Nauheim und Königstädten noch heute in den Planungsunterlagen. In diesem Zusammenhang wäre unter Einbeziehung des BMV zu prüfen, welche Möglichkeiten sich aus einer Modifizierung des Fehlanflugverfahrens für die neue Landebahn bei Westbetrieb ergeben würden.
Ein „Anti-Fluglärmpaket" müsste sich beim Thema der Verteilung des Fluglärms in der Region vielmehr zuerst mit der Frage befassen, wie viel Wachstum des Flughafens den Anliegern zugemutet werden kann und an welchem Punkt auf Grund kollidierender Interessen dem Flughafen selbst die Beschränkung seines Wachstums auferlegt werden kann und muss.

Die Fluglärmkommission
Zur Änderung der Flugrouten legte auch der Kreis Groß-Gerau einen Beschlussvorschlag für die Sondersitzung der Fluglärmkommission am 25. Januar 2011 und 3. März 2011 vor. Die Sitzung der FLK am 3. März wird auf den 9. März verschoben. Bereits am 21. Februar 2011 geben Trebur, Nauheim und Groß-Gerau der Fluglärmkommission eine "Gemeinsame Stellungnahme an die Deutsche Flugsicherung (DFS)".
Am Dienstag, 8. März 2011, 15 Uhr - einen Tag vor der Sitzung der Fluglärmkommission (FLK) – kam ein Beschlussvorschlag des Vorstands der Fluglärmkommission bei den Mitgliedern, so auch im Rathaus Trebur, per E-Mail an. Am Mittwochmorgen, 9. März 2011, stimmte die Mehrheit der Fluglärmkommission diesem schnell gestrickten Papier zu, obwohl die Mitglieder der Initiative Zukunft Rhein-Main zuvor mehrheitlich beschlossen hatten, ihrem Beschlussvorschlag mit der Forderung. die für die Kommunen offenen Fragen zu klären, als Alternative vorgelegt hatte.

Trebur und der Vertreter des Kreises enthielten sich. Der Beschlussvorschlag der ZRM? Vom Tisch gefegt. Das zum Verfahren. Auf einmal war sie da, die Flugroute 7. Und dem Papier der Initiative "Zukunft Rhein-Main", sorgsam ausgearbeitet in deren Arbeitsgruppe Lärm, und in einem Workshop der ZRM mit großer Mehrheit verabschiedet, folgte in der Sitzung der Fluglärmkommission kaum noch ein Vertreter mehr.
Die Fluglärmkommission(FLK) empfiehlt am 9. März 2011 die Flugroute 7 über Groß-Gerau, die Gemeinde Trebur, Bodenheim und andere Kommunen in Rheinland-Pfalz. Eine Empfehlung, die sie überhaupt nicht hätte treffen müssen. Dabei handelte Nauheims damaliger Bürgermeister Ingo Waltz (SPD) mit seinem der Route 7 stark ähnelnden Vorschlag, gegen die einen Tag zuvor gemeinsam mit Trebur und Große-Gerau getroffene Erklärung.

Bürgermeister Jürgen Arnold gab am 9. März in der Sitzung der Fluglärmkommission zu Protokoll: „dass die gemeinsame Erklärung der Kreisstadt Groß-Gerau, der Gemeinde Nauheim und der Gemeinde Trebur an die DFS über die Fluglärmkommission vom 21. Februar 2011 nicht behandelt worden ist. Die Fragen sind weder in Zusammenhang mit der Gesamtlärmbelastung noch in Zusammenhang mit der Optimierung des Fehlanflugverfahrens beantwortet worden. Unsere Vorschläge zur Vermeidung von Fluglärm im Süden und Südwesten des Flughafens sind nicht erörtert worden." Weiter erklärte er, das „dass eine qualifizierte Abwägung der Schadstoffemissionen nicht vorgenommen“ sei und dass „die Behauptung, dass aufgrund des Fehlanflugverfahrens für die Nordwest-Landebahn die Führung der Nordabflüge nicht mehr möglich sei, im Widerspruch stehe zu der Aussage des Piloten Torsten Jasper …, dass es auch bei der Südumfliegung zu Konflikten kommen könne, die bislang noch nicht beleuchtet wurden …“ In Erklärung der GdF, der Gewerkschaft der Flugsicherung vom 1. März 2011 sehen die Fluglotsen Probleme, aber auch eine Lösung. Danach sei der Geradeausflug vom Parallelbahnsystem (ähnlich Variante 4) die sicherste Abflugstrecke, gibt der Treburer Bürgermeister zu Protokoll. Außerdem seien die Prüfaufträge zum 2. Teil der Flugroutenplanung im Ausbaufall der Kreisstadt Groß-Gerau und der Gemeinden Nauheim und Trebur wurden bislang noch nicht abgearbeitet. Und: "Die Selbstverpflichtung der DFS zur Reduzierung der Anzahl der NW-Abflüge von heute 35% aller Abflüge bis zum Planungsfall bei 126 Bewegungen/Std.  m Jahr 2020 auf ca. 2% ist bisher nicht begründet worden.'' Die von der DFS vorgeschlagenen alternativen Abflugstrecken führten alle zu einer erheblichen Mehrbelastung / Belästigung im südwestlichen Teil des Flughafenbereichs, die vermieden werden könne.