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Untersuchungsberechtigungsschein nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Hinweis

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz werden für Erstuntersuchungen sowie gesetzliche Nachuntersuchungen Untersuchungsberechtigungsscheine an Jugendliche unter 18 Jahren ausgegeben.

Bitte sprechen Sie unter Vorlage Ihres Personalausweises / Reisepasses bei uns vor.

Wenn es sich um eine Nachuntersuchung handelt, bitten wir um zusätzliche Vorlage des Ausbildungsvertrages.

AnsprechpartnerInnen

Sabrina Kawelke

Fachbereich:2 Ordnung, Bau und Umwelt

Fachdienst: 2.1 Ordnung und Bürgerservice

Amt:Einwohnermeldeamt/Wahlamt

Gebäude:Rathaus

Raum: 1 im EG

Dienstort:Herrngasse 3 65468 Trebur

Telefon: 06147 208-41

Telefax: 06147 3969

E-Mail: sabrina.kawelke(at)trebur.de

Meike Hanusch

Fachbereich:2 Ordnung, Bau und Umwelt

Fachdienst: 2.1 Ordnung und Bürgerservice

Amt:Einwohnermeldeamt

Gebäude:Rathaus

Raum: 1 im EG

Dienstort:Herrngasse 3 65468 Trebur

Telefon: 06147 208 48

Telefax: 06147 3969

E-Mail: meike.hanusch(at)trebur.de

Birgit Weiß

Fachbereich:2 Ordnung, Bau und Umwelt

Fachdienst: 2.1 Ordnung und Bürgerservice

Amt:Einwohnermeldeamt

Gebäude:Rathaus

Raum: 1 im EG

Dienstort:Herrngasse 3 65468 Trebur

Telefon: 06147 208-44

Telefax: 06147 3969

E-Mail: birgit.weiss(at)trebur.de

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